(c) proplanta Im vergangenen Jahr wurden von den Fischereiaufsehern sowie der Wasserschutzpolizei 1647 Rechtsverstöße registriert, wie das zuständige Landesamt für Fischerei (Lallf) am Montag berichtete. Dies bedeutete eine Steigerung von knapp 20 Prozent. «Begründen oder interpretieren lässt sich dieser Anstieg nicht - er erscheint eher zufällig», sagte Abteilungsleiter Thomas Richter.
Mit 576 Fällen war Schwarzangeln das häufigste Delikt. Schwarzangeln ist den Angaben zufolge eine Straftat, ebenso wie das Verwenden lebender Köderfische oder die Fälschung des Fischereischeins. Die Verletzung der Fischereischeinpflicht, eine Ordnungswidrigkeit, wurde im Jahr 2018 in 525 Fällen festgestellt. Dabei hätten die Betroffenen zwar einen Angelschein, ihnen fehle jedoch die Erlaubnis, an dem bestimmten Gewässer zu fischen, hieß es.
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