Ein Gericht entschied, dass entsprechende Auflagen des Landratsamts umgesetzt werden müssen. Sie seien offensichtlich rechtmäßig und von den Anforderungen an die Haltung von Nutztieren gedeckt, entschied das Verwaltungsgericht Weimar laut einer Mitteilung vom Freitag (1 E 1005/18 We).
Bei einer Kontrolle in der Schweinezuchtanlage im Dezember 2017 waren laut Gericht zum wiederholten Mal Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt worden. Gegen die daraufhin im März angeordneten Auflagen ging der
Betrieb per Eilantrag vor.
Das Landratsamt hatte dem Betreiber unter anderem untersagt,
Zuchtsauen in verschmutzten Ställen mit erhöhter Ammoniakkonzentration in der
Luft zu halten. Er sollte er kranke Tiere absondern, sie in besonderen Krankenbuchten halten und blutende und eiternde Wunden vom Tierarzt behandeln lassen. Tiere, bei denen offensichtlich ist, dass sie nur unter Schmerzen und Leiden weiterleben könnten, sollten getötet werden.
Gegen diese Anordnung sah das Gericht keine Bedenken. Nach dem
Tierschutzgesetz müsse jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden, erklärte es. Die Eilentscheidung vom 13. Juli ist nicht rechtskräftig.