Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
14.12.2018 | 09:16 | Tierseuche 

Tierhandel nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit eingeschränkt

Wiesbaden - Nach Ausbruch in Baden-Württemberg müssen sich Tierhalterinnen und Tierhalter im hessischen Sperrgebiet melden und den Handel einschränken.

Tierseuche in Hessen
Blauzungenkrankheit: Fünf hessische Kreise liegen im Sperrgebiet. (c) proplanta
Gestern wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV8) in einer Rinderhaltung in Baden-Württemberg festgestellt. Im Radius von 150 Kilometer um den Ausbruchsbetrieb wird für mindestens zwei Jahre ein Sperrgebiet eingerichtet, in dem auch fünf hessische Landkreise liegen.

In den Landkreisen Odenwaldkreis, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie in der Stadt Darmstadt müssen alle Halterinnen und Halter von Wiederkäuern ihre Tierhaltung bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Für sie gelten Beschränkungen für den Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen, insbesondere dann, wenn diese Tiere in Regionen verbracht werden sollen, in denen die Krankheit bisher nicht aufgetreten ist.

Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den betroffenen Landkreisen und der Stadt Darmstadt erteilen Auskünfte über die einzuhaltenden Bedingungen und Anforderungen. Etwa 2.200 Halterinnen und Halter von Wiederkäuern sind in Hessen betroffen.

Empfänglich für die Tierseuche sind alle Wiederkäuer, also neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Büffel, Rehe und Hirsche. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Tiere, bei denen die Krankheit ausgebrochen ist und Krankheitsanzeichen vorhanden sind, müssen jedoch getötet werden und dürfen nicht mehr in den Handel kommen.

Der in Baden-Württemberg aufgetretene Serotyp 8 des Virus verursacht in der Regel bei infizierten Rindern keine Krankheitserscheinungen. Bei Schafen sind dagegen in Einzelfällen schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle beobachtet worden.

Das Virus kann in den infizierten Tieren bis zu 60 Tage im Blut vorhanden sein. Werden die infizierten Tiere während dieser Periode von Stechmücken gestochen, so kann das Virus von der Mücke aufgenommen und auf weitere Wiederkäuer übertragen werden. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt.

Das Umweltministerium empfiehlt eine zeitnahe Impfung der Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände in Hessen, insbesondere in den derzeit betroffenen Kreisen. So können Wiederkäuer wirksam vor einer Infektion mit dem Virus geschützt werden. Außerdem können in der Regel  nur Tiere mit Impfschutz aus den Sperrgebieten heraus gehandelt werden.

Hintergrund

Das Virus der Blauzungenkrankheit ist zum ersten Mal seit 2009 wieder in Deutschland nachgewiesen worden. Seit 2011 galt Deutschland als BTV-frei. Nachgewiesen wurde nun der Serotyp 8 des Blauzungenvirus (BTV8). Dieser Virustyp war im laufenden Jahr bereits in Frankreich und in der Schweiz nachgewiesen worden.
umwelt.hessen
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken