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14.03.2019 | 08:51 | Tiertransporte 
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Verwaltungsgericht Gießen genehmigt bedenklichen Rindertransport

Gießen/Marburg/Alsfeld - Der Landkreis Marburg-Biedenkopf muss einen Rindertransport nach Niedersachsen trotz tierschutzrechtlicher Bedenken genehmigen.

Rindertransport
(c) proplanta
Das hat das Verwaltungsgericht Gießen am Mittwoch entschieden. Das Gericht gab damit zwei Eilanträgen eines Zuchtunternehmens aus Alsfeld (Vogelsbergkreis) Recht, das die trächtigen Rinder ins Nachbarbundesland bringen will. Von Niedersachsen aus sollen die Tiere später zu Zuchtzwecken nach Algerien gebracht werden. (Aktenzeichen 4 L 1064/19.GI, 4 L 1065/19.GI)

Der Landkreis hatte zuvor ein notwendiges Attest über den Gesundheitszustand der Tiere verweigert. Er befürchtete, dass sich die Amtstierärzte der Beihilfe oder Mittäterschaft schuldig machen, falls es im Ausland zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht durch ein Schächten der Rinder kommt. Das Verwaltungsgericht teilte die Befürchtungen nicht. Es gebe eine Verpflichtung der Tierärzte, die Atteste bei Vorliegen der Voraussetzung zu erteilen. Die Zulässigkeit des Transports nach Algerien sei nicht Gegenstand der Prüfung. Alles Weitere liege in der Verantwortung der Behörden in Niedersachsen. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof möglich.

Hessen hatte am Dienstag aus Tierschutzgründen den Transport von lebenden Tieren in mehr als ein Dutzend Staaten außerhalb der Europäischen Union gestoppt. Der Exportstopp gilt zunächst bis zum 14. April und betrifft 14 Länder, darunter auch Algerien.
dpa/lhe
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Kommentare 
maximilian schrieb am 16.06.2019 16:12 Uhrzustimmen(7) widersprechen(9)
Es sind Bauern, keine Menschen, die solches tun!

Es sind Bauern, die unschuldige, neugeborene, männliche Ferkel auf barbarische Weise betäubungslos kastrieren.

Es sind Bauern, die unschuldigen Kälbern barbarisch durch Verbrennungen 4. Grades ohne Betäubung die Hornknospen ausbrennen.

Menschen, die Empathie für unsere Mitgeschöpfe enmpfinden, verabscheuen diese Barbarei.

Sie ist sozialethisch verwerflich.
franzvonassisi schrieb am 16.05.2019 15:05 Uhrzustimmen(7) widersprechen(6)
Wie niederträchtig, wie indolent, geldgierig und schlecht muss man sein, wenn man seine schwangeren Kühe auf einen solchen Transport zwingt- wohlwissend, dass sie in den Händen schächtender Barbaren landen. Diesem Subjekt wünsche ich etwas an den Hals, was ihn krankenhauspflichtig macht- und hoffentlich findet sich kein guter Doktor, der diese persona non grata behandelt. Pfui Teufel, wie abgrundtief widerwärtig, wie verachtenswürdig.
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