Das zeigen die Zahlen zur Entwicklung der Ammoniakfreisetzung in den Jahren 1990 bis 2017, die im aktuellen Entwurf des Luftreinhalteprogramms 2019 zu finden sind.
Wie aus dem Papier hervorgeht, verliefen die landwirtschaftlichen Ammoniakfreisetzungen von 1990 bis 2017 zwar relativ stabil, aber unterschiedlich. Als Grund für den leichten Rückgang um 8 % von 1990 bis 2005 wird der abnehmende Viehbestand genannt. Danach folgte bis 2017 trotz weiter sinkender Tierzahlen wieder ein Anstieg um 13 %. Von den
Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung stammte 2017 mehr als die Hälfte aus der
Rinderhaltung, während Schweine und Geflügel zusammen rund ein Drittel ausmachten.
Die Zunahme der Ammoniakfreisetzungen seit 2005 ist dem Entwurf zufolge hauptsächlich auf einen Rückgang der
Anbindehaltung beziehungsweise die Umstellung auf Laufstallhaltung von Rindern zurückzuführen. Weitere Faktoren waren eine gesteigerte
Milchleistung mit einer einhergehenden energiereicheren Milchviehfütterung sowie ein steigender Harnstoffanteil im Mineraldüngereinsatz.
Die festgestellte Entwicklung läuft den gesteckten Umweltzielen zuwider. Mit der Ende Dezember 2016 auf EU-Ebene beschlossenen Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) hat sich Österreich nämlich verpflichtet, bis zum Jahr 2020 seine Ammoniakemissionen gegenüber 2005 um 1 % zu reduzieren. Bis 2030 ist im Vergleich zum Referenzjahr eine Verringerung um 12 % gefordert.
Nach Ansicht der Autoren des Luftreinhalteprogramms ist die Festlegung von 2005 als Referenzjahr mit dem damaligen Tiefststand der Emissionen für den Sektor Landwirtschaft „eine denkbar ungünstige Ausgangsbasis“; die Lücke zur Einhaltung der Ziele sei mit 7.400 t für 2020 und 16.400 t „beträchtlich“.
Stickstoffeinsatz gesamtbetrieblich optimierenUm die ambitionierten Reduktionsverpflichtungen für die Jahre 2020 und 2030 einhalten zu können, werde es notwendig sein, zusätzliche Maßnahmen in Österreich umzusetzen, heißt es im Entwurf des Luftreinhalteprogramms.
Die Neugestaltung der Gemeinsamen
Agrarpolitik (
GAP) stelle eine Möglichkeit dar, weitere effiziente Maßnahmen mit einer rentablen, umwelt- und klimaschützenden Produktion zu verbinden. Als größte Hebel werden das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) und Investitionen gesehen.
Um die Ammoniakfreisetzungen zu reduzieren, sollte beispielsweise der Stickstoffeinsatz gesamtbetrieblich optimiert werden. Unter anderem müsse bei den Haltungssystemen, den Fütterungsstrategien von Nutztieren sowie der Lagerung und
Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf emissionsarme Lösungen geachtet werden. Gleiches gelte für den Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten im Einklang mit einer nachhaltigen, landwirtschaftlichen Produktion im Sinne der Umwelt- und
Klimaziele sowie einer kleinstrukturierten Landwirtschaft mit hohen Tierwohlstandards stehen.
Wesentlich geringer als bei Ammoniak war gemäß dem Luftreinhalteprogramm zuletzt der Anteil der Landwirtschaft bei den übrigen Schadstoffen, die in erster Linie von
Zugmaschinen, Geräten und stationären Anlagen verursacht werden.
Am größten war derAnteil bei
Feinstaub mit 8 %; bei den Stickoxiden lag er bei 5 %, bei den flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan sowie Schwefeldioxid noch niedriger. Diese Emissionen wiesen zudem deutlich rückläufige Tendenzen auf.