Einen entsprechenden Entwurf einer Wolfsverordnung werde seine Fraktion in dieser Woche in den Landtag einbringen, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner am Montag in Hannover.
Das Papier der FDP sieht vor, dass in Niedersachsen für auffällige Wölfe eine Ausnahme vom
Bundesnaturschutzgesetz gelten soll. Wölfe, die in eine umzäunte Weide eindringen oder eine Gefahr für nicht umzäunte Nutztierherden, Siedlungen und Höfe darstellen, können demnach von Jägern abgeschossen werden.
«Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht es den Landesregierungen, solche Ausnahmen mithilfe eine Ermächtigungsverordnung festzulegen», so Birkner. Die monatelangen Debatten über den als gefährlich geltenden Rodewalder Wolf hätten gezeigt, dass die gegenwärtige Regelung sich nicht bewährt habe.
Der Wolf steht unter
Naturschutz, Abschüsse sind derzeit nur in streng geregelten Ausnahmefällen zulässig. Für den Leitrüden des Rodewalder Rudels läuft eine Abschussgenehmigung bis zu diesem Donnerstag (28. Februar). Nach Angaben des Umweltministeriums wurden dem Tier im Landkreis Nienburg genetisch mehr als 40 Risse von Nutztieren nachgewiesen, darunter bis zu drei Ponys, ein Alpaka und bis zu zehn Rinder.
Tierschützer hatten versucht, gegen die Abschussgenehmigung gerichtlich vorzugehen, waren aber gescheitert.