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28.01.2018 | 06:49 | Herabfallende Nüsse 
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Gericht hat entschieden: Walnussbäume dürfen Nüsse abwerfen

Frankfurt/Main - Walnussbäume dürfen nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt im Herbst tatsächlich ihre Nüsse abwerfen.

Walnüsse
Gericht erlaubt Walnussbäumen das Abwerfen von Nüssen im Herbst. (c) proplanta
Der jährliche Fruchtfall sei auf «eine Gegebenheit der Natur zurückzuführen» und müsse hingenommen werden, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 32 C 365/17 (72)).

Geklagt hatte eine Frau in Frankfurt, deren Auto durch herabfallende Nüsse eines Baums des Nachbarn beschädigt worden war. Sie wollte von dem Mann den Schaden ersetzt bekommen.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. «Um eine Gefährdung durch herabfallende Früchte gänzlich auszuschließen, bliebe in der Konsequenz nur die Möglichkeit, entsprechende Früchte tragende Bäume ganz zurückzuschneiden oder mit Fangnetzen zu umhüllen», heißt es in der Urteilsbegründung. Dies sei jedoch unzumutbar und in Städten auch nicht wünschenswert.
dpa
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cource schrieb am 28.01.2018 11:19 Uhrzustimmen(23) widersprechen(12)
das sind se die schinder die glauben ihre täglichen selbstverschuldeten entbehrungen/selbstausbeutung durch solche an den haaren herbeigezogenen rechtsstreits/schadenersatzansprüche auszugleichen---die schinder wissen ganz genau das sie ein erbärmliches schinderleben führen und versuchen mit dem vielen geld/rechtsanwaltsabbo diesen gewissenskonflikt zu übertünchen---bescheuertes deutsches schinderland
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