Insbesondere Nährstoffe und Pestizide aus der Landwirtschaft seien ein großes Problem, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von fünf Umweltorganisationen vom Freitag. Nach wie vor seien Gewässer und
Grundwasser im Freistaat deshalb nicht in einem Zustand, wie es die
Wasserrahmenrichtlinie und die
Nitratrichtlinie der EU vorsehe.
Die Bayerischen Flussallianzen, der Bund
Naturschutz, der Landesbund für
Vogelschutz, der Landesfischereiverband und der
WWF Deutschland haben einen Forderungskatalog erarbeitet, der in den nächsten Monaten mit Politikern der im Landtag vertretenen Parteien diskutiert werden soll.
Die Kernforderung lautet, Einträge an Stickstoff und Phosphor aus dem
Ackerbau deutlich zu reduzieren. In Gebieten, in denen Gewässer und Grundwasser durch
Überdüngung beeinträchtigt seien, müsse Bayern strengere Maßnahmen erlassen als bislang vorgesehen.
Eine weitere Forderung ist die Einhaltung von Gewässerrandstreifen mit einer Breite von fünf bis zehn Metern. Damit könne verhindert werden, dass starker Regen Erde und
Phosphat in die Gewässer spült.
Ein Sprecher des Umweltministeriums teilte mit, zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie habe der Freistaat ein großes
Maßnahmenpaket beschlossen. Rund 1,2 Milliarden Euro sollen demnach bis 2021 in den Schutz der Gewässer in Bayern investiert werden.
Das
Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium hätten außerdem mit Erzeugern, Wasserversorgern, Verbänden und Institutionen im März 2017 einen Wasserpakt geschlossen. Ziel sei es, «mit einer Vielzahl von Beteiligten alle Kräfte zu bündeln, um auf freiwilliger Basis, ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben, noch schneller eine Verbesserung des Zustands unserer Gewässer und des Grundwassers entsprechend der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen».
Der Sprecher verwies zudem auf einen aktuellen Kabinettsbeschluss, demzufolge das sogenannte Vertragsnaturschutzprogramm für eine naturnahe Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen um 10 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden soll.