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14.07.2018 | 10:07 | Abwasseraufbereitung 
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Klärschlamm bereitet Kommunen in Niedersachsen zunehmend Schwierigkeiten

Hannover - Vor dem Hintergrund zunehmender Schwierigkeiten, Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten und den damit verbundenen Herausforderungen der Lagerung, hat das Niedersächsische Umweltministerium jetzt Hinweise zu den rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwischenlagerung an die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, Landkreise, Städte und kreisfreien Städte herausgegeben.

Kläranlage
Lies: „Möglichkeiten zur Zwischenlagerung können Abhilfe schaffen". (c) proplanta
Darin zeigt das Ministerium Kläranlagenbetreibern Wege und Lösungen auf, anfallenden Klärschlamm zwischenzulagern. Minister Olaf Lies: „In den letzten Monaten hat sich die Situation für unsere Kommunen und die Kläranlagenbetreiber zunehmend verschärft. 

Die neue Düngeverordnung hat dazu geführt, dass Klärschlamm in der Landwirtschaft nicht mehr in den Mengen eingesetzt werden kann wie bisher. Die neue Klärschlammverordnung sieht zukünftig nur noch für Anlagen bis 50.000 Einwohner die Möglichkeiten der Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen vor.

Zusätzlich wird der Einsatz der Kohlekraftwerke immer weiter zurückgefahren und das führt zu Engpässen bei der Mitverbrennung des Klärschlamms. Diese drei wesentlichen Veränderungen führen zu großen Problemen für unsere Kommunen. Klar ist nämlich, dass der zukünftige große Bedarf der Monoverbrennung in Niedersachsen bisher kaum eine Rolle spielte.

Die ersten Monoverbrennungsanlagen werden erst in drei bis vier Jahren in Betrieb gehen. Diesen Konflikt müssen wir auflösen. Wir brauchen bis dahin zur Überbrückung Zwischenlagermöglichkeiten in unterschiedlicher Form. Mit unseren Hinweisen geben wir den Kläranlagenbetreibern die Möglichkeiten, anfallenden Klärschlamm zwischenlagern zu können.

Wir zeigen auf, welche unterschiedlichen Verfahren für die Zwischenlagerung von Klärschlamm in Frage kommen und welche rechtlichen und technischen Anforderungen dabei zu beachten sind. Für die Umsetzung stehen wir natürlich als Ansprechpartner den Kommunen zur Seite. Mit Blick auf die Monoverbrennung werden die Verfahren vorangebracht werden müssen. In vielen anderen Ländern ist dies der gängige Verwertungsweg. In Niedersachsen - als Agrarland Nr. 1 - stand bisher die Nutzung als Dünger im Vordergrund."

In den Hinweisen listet das Umweltministerium rechtliche und technische Voraussetzungen einer Zwischenlagerung von Klärschlamm auf. Favorisiert wird eine Zwischenlagerung auf den Flächen der Abwasserbehandlungsanlagen. Wenn aber dort alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Zwischenlagerung von bis zu drei Jahren außerhalb des Klärwerksgeländes oder mit Einverständnis des Betreibers auf geeigneten Deponien erfolgen.

In jedem Fall ist eine behördliche Prüfung und Genehmigung der Zwischenlagerung erforderlich. Unterstützung erhalten die Kläranlagenbetreiber weiterhin durch das Projekt "Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm", das vom Land Niedersachsen gefördert und von der DWA Landesverband Nord durchgeführt wird. Es dient unter anderem dazu, Verfahrenstechniken zu bewerten, Kooperationen zu fördern und Entsorgungskonzepte zu erstellen.
umwelt-niedersachsen
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Kommentare 
Edgar schrieb am 03.08.2018 10:51 Uhrzustimmen(1) widersprechen(4)
Zum Glück weiß man nicht, in welchem Brot oder Brötchen Getreide verarbeitet wurde, welches auf mit Klärschlamm gedüngten Äckern wuchs. Natürlich darf auf mit Klärschlamm gedüngten Flächen kein Brotgetreide in den ersten Jahren geerntet werden. Aber bei Kompost (enthält auch Hundekoot, Friedhofspflanzenreste) aber vorallem auch 20 % Klärschlamm gibt es keine Einschränkungen. Aber wer kontrolliet den 20%/igen Anteil? Wer erfasst und digitalisiert die Flächen?
Es ist einfach unglaublich ekelhaft und Krebsfördernd! Duschgel und Co sind einfach zu billig und enthalten furchbare Dinge wie PLatikpartikel, Rohöl-Produkte, Hormone, Silikone ... hier noch mal ganz exakt: Häufige Bestandteile: Propylene Glycol, Formaldehyd, Poyethylenglykol, Sodium Laurenth/Lauryl Sulfate, Silikone wie Trideceth-12, Dimethicone Copolyo, Polysiloxane, Amodimethicone,.....
Ach du gutes altes Plumpsklo, wie schön war noch diese Zeit! Aus einer gewissen Sicht schon, aber die Zeit will auch keiner mehr zurück haben. Also brauchen wir einen anderen, sparsamen Umgang mit umweltschädlichen Produkten, nicht nur Pestiziden, sondern auch Haar shampoos, etc.
cource schrieb am 14.07.2018 10:37 Uhrzustimmen(3) widersprechen(6)
"..Die neue Klärschlammverordnung sieht zukünftig nur noch für Anlagen bis 50.000 Einwohner die Möglichkeiten der Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen vor..." hmm..., lecker die kacke/pille des nachbarn in meinem salat--guten appetit
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