Ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land und den Kreis Siegen-Wittgenstein sei erfolglos geblieben, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die klagenden
Waldbesitzer aus dem Kreis Olpe hatten argumentiert, dass der Vertrag, der dem Artenschutzprojekt zugrunde liegt, unwirksam sei. Dem folgten die Richter jedoch nicht (Az.: 8 K 3527/17, 8 K 3532/17, 8 K 3534/17, 8 K 3978/17). Zuvor hatte bereits der WDR berichtet.
In dem öffentlich-rechtlichen Vertragswerk hatten das Land und der Kreis Siegen-Wittgenstein gemeinsam mit dem Trägerverein des Wisentprojektes die Rahmenbedingungen für die Freilassung der Tiere festgelegt. Die Waldbauern argumentieren vergeblich, dass dabei die absehbaren Baumschäden in den Nachbarkreisen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Die Zukunft der einzigen freilebenden Wisent-Herde Deutschlands bleibt damit weiterhin ungeklärt. 2013 waren die ersten acht der mächtigen
Wildtiere im Rothaargebirge ausgesetzt worden. Schnell gab es Nachwuchs und die Herde wechselte auch in benachbarte
Wälder des Sauerlandes.