Verbotsverfügungen gelten nach Angaben des Landesamtes für
Verbraucherschutz nicht nur wie bisher für die historischen Altstädte von Weimar, Gotha, Bad Langensalza, Schleusingen und Rudolstadt.
Neu hinzu gekommen sind Bad Blankenburg, Saalfeld und Wasungen sowie Dingsleben (Kreis Hildburghausen), wie Amt am Donnerstag mitteilte. Das Verbot bezieht sich auf Raketen, Böller und Batterien - nicht jedoch auf Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.
In Gotha etwa betrifft das Verbot die Straßen rings um Schloss und Park Friedenstein. In Saalfeld gilt es für den Marktplatz und den Fischmarkt. In Rudolstadt sind die Straßen um die Heidecksburg böllerfreie Zonen.
In Bad Langensalza und Schleusingen sollen die vielen mittelalterlichen Fachwerkhäuser vor Brandschäden durch Silvesterraketen geschützt werden, in Weimar das Stadtschloss und die nach einem Großbrand im September 2004 wieder aufgebaute Herzogin Anna Amalia Bibliothek.
Raketen, Böller und Batterien dürfen laut Landesamt nur an den letzten drei Verkaufstagen des Jahres von den Händlern angeboten und bundesweit nur am Silvester- und am Neujahrstag abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Böllern verboten.