Biber dürfen bei drohenden Schäden ohne Genehmigung getötet werden. (c) proplanta
Das sieht die neue Biberverordnung vor, die Staatssekretär Jürgen Buchwald am Montag bei der Verbandsversammlung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände in Rostock vorgestellt hat. Sie soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Der Biber ist eine streng geschützte Art und hat sich im Nordosten in der Vergangenheit stark vermehrt. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren die Nagetiere weitgehend verschwunden und wurden dann wieder angesiedelt. Ihre Zahl wird in Mecklenburg-Vorpommern aktuell auf 2.000 bis 3.000 geschätzt.
Buchwald nannte die Wiederansiedlung einen Erfolg des Naturschutzes. «Akzeptanz für den Biber kann aber nur dann entstehen, wenn im Schadensfall auch die erforderlichen Maßnahmen möglichst unproblematisch ergriffen werden können.» Sollte bisher ein Biber getötet werden, musste dafür eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.
Die Tötung eines Bibers dürfe nur der letzte Ausweg sein, betonte Buchwald in Rostock laut Pressemitteilung. In erster Linie seien andere Maßnahmen, wie der Einbau von Dammdrainagen, umzusetzen. Die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern orientiere sich an den Bestimmungen in Brandenburg.