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14.01.2019 | 06:00 | Gewässerschutz 

Strengere Schutzauflagen für Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg

Stuttgart - Baden-Württemberg hat zum 1. Januar den Schutz von Gewässerrandstreifen ausgeweitet.

Gewässerrandstreifen
(c) proplanta
Darauf hat der Stuttgarter Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hingewiesen. „Aus Gründen des Gewässerschutzes darf der Boden dort nicht mehr als Acker genutzt werden“, erklärte der Landwirtschaftsreferent des NABU Baden-Württemberg, Jochen Goedecke vergangene Woche in Stuttgart. Erlaubt sei es künftig beispielsweise noch, Wildblumen auszusäen, standortgerechte heimische Gehölze anzupflanzen oder die Fläche als ungedüngtes Grünland zu nutzen.

Laut Goedecke kann auf diese Weise eine natürliche Vegetation entstehen, die Wasser und Boden schützt. Mit dem Gewässerrandstreifen solle verhindert werden, dass schädliche Einträge aus der Landwirtschaft wie Gülle und Pflanzenschutzmittel in die Oberflächengewässer gelangen könnten.

Geringere Einträge aus Düngung und Pflanzenschutz und weniger eingeschwemmter Boden bedeuteten mehr Leben und Biodiversität in den Gewässern. Ein natürlicher Pflanzenbewuchs am Gewässerrandstreifen stelle ein wichtiges Biotop dar. Auch könnten Lebensräume für Insekten wie etwa die Schwebfliege entstehen, die für die Landwirtschaft durchaus nützlich seien. Die Landwirte könnten zudem mehrjährige Blühstreifen aussäen, um Insekten und Vögeln einen Lebensraum zu bieten.

Wert legt Goedecke auch darauf, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht wird. Es sei wichtig, dass die zuständigen Landesämter stichprobenartige Kontrollen durchführten. Nur dann sei damit zu rechnen, dass die Gewässerränder auch tatsächlich 5 m breit seien und nicht einfach umgepflügt würden.
AgE
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