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13.09.2018 | 07:36 | Vogelsterben 

Usutu-Virus: Amselsterben erreicht Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin - Von dem aktuell bei drei verendeten Amseln nachgewiesenen Usutu-Virus (USUV) geht keine Gefahr für Leib und Leben aus. Das sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus gestern.

Amselbestand in Gefahr
Amselsterben: Usutu-Virus hat Mecklenburg-Vorpommern erreicht. (c) proplanta
„Das Virus, das bisher vorwiegend im Nordwesten und Westen der Bundesrepublik aufgetreten ist, hat nun auch Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Aufgrund der langanhaltenden Wärme konnte es sich verstärkt in Stechmücken vermehren, die als Überträger des Virus gelten. Möglicherweise ist das Auftreten des Virus in unseren Breiten auch eine Folge des Klimawandels“, so der Minister.

Zuvor waren drei verendete Amseln aus den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen durch das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit und das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin auf das Virus getestet worden, nachdem unter anderem in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ein vermehrtes Amselsterben zu beobachten war. Der Test auf Geflügelpest bei den untersuchten Tieren war negativ ausgefallen.

In sehr seltenen Fällen ist die Übertragung des Usutu-Virus auf den Menschen möglich. In Deutschland ist bisher keine klinische USUV-Erkrankung beim Menschen festgestellt worden.

Hintergrund: Das ursprünglich aus Afrika stammende Usutu-Virus ist eng verwandt mit dem West-Nil-Virus und wird von Stechmücken übertragen. Als Hauptwirt für das Virus dient eine Vielzahl von Wildvögeln, die klinisch meist nicht erkranken. Besonders anfällig sind Eulen und Singvögel wie Amseln.

Bei ihnen äußert sich die USUV-Infektion oft in Form von Apathie, struppigem Gefieder und Störungen des zentralen Nervensystems, wie taumeln und Kopf verdrehen. In diesen Vogelpopulationen kann eine Infektion zu einem stark gehäuften Sterben der Tiere führen.

Die Infektion mit dem Usutu-Virus unterliegt weder der Anzeige- noch der Meldepflicht und zieht keine weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen nach sich. Hiervon unabhängig sollten die örtlichen Veterinärbehörden informiert werden, wenn mehrere tote Wildvögel einschließlich Singvögel räumlich gehäuft gefunden werden, damit entsprechende Abklärungsuntersuchungen veranlasst werden können.

Weiterführende Informationen zum Usutu-Virus können u.a. der Homepage des FLI entnommen werden (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/usutu-virus/).
regierung-mv
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