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13.07.2018 | 07:25 | Dieselfahrzeuge 

Viele Fragezeichen bei Kontrolle von Diesel-Fahrverboten in Stuttgart

Stuttgart - Nach der Ankündigung von Fahrverboten für ältere Diesel-Autos von 2019 an in Stuttgart ist noch offen, wie die Einhaltung überwacht werden soll.

Diesel-Fahrverbote
Fahrverbote für ältere Diesel-Autos kommen in Stuttgart zum Jahresbeginn 2019. Doch wie soll die Einhaltung überhaupt kontrolliert werden? Der Polizeigewerkschaft schwant nichts Gutes. (c) proplanta
Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Ralf Kusterer, sagte, die Stuttgarter Polizei sei personell nicht in der Lage, die Autos an den Einfallstraßen anzuhalten, um in den Fahrzeugscheinen die Euronorm zu überprüfen.

Die Polizei ist für die Kontrolle des laufenden Verkehrs zuständig - die Stadt Stuttgart für die der geparkten Fahrzeuge. Das Innenministerium und die Stadtverwaltung konnten aber zunächst nicht genau erklären, wie man die Einhaltung der Verbote organisieren will.

Die grün-schwarze Koalition unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich am Mittwoch unter dem Druck der Verwaltungsgerichte auf Fahrverbote für Diesel der Euronorm 4 und schlechter von 2019 an verständigt. Für Anwohner gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. April. Ob es von 2020 an auch Fahrverbote für jüngere Diesel der Euronorm 5 gibt, will die Koalition von der Wirkung eines Luftreinhaltepaketes abhängig machen.

DPolG-Landeschef Kusterer sagte, momentan gebe es keine Möglichkeit, den Fahrzeugen von außen ihre Euronorm anzusehen oder sie mit automatischen Kontrollsystemen bei der Einfahrt in die Stadt zu überprüfen. Auf den Einfallstraßen B27 und B14 gebe es schon heute jeden Tag Staus.

«Wenn wir da überwachen würden, würde das ein Chaos in Stuttgart verursachen. Und der Schadstoffausstoß würde alles toppen, was man sich vorstellen kann», meinte Kusterer. Wenn der Gesetzgeber Fahrverbote für nötig halte, müsse er auch überlegen, wie er sie durchsetze. «Drohe mit keinem Mittel, das du nicht durchsetzen kannst. Das ist ein alter Grundsatz für die Polizei. Der gilt auch für die Politik. Alles andere ist politisches Geplänkel.»

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, die Polizei werde sich die konkrete Ausgestaltung der Fahrverbote genau ansehen. «Danach richten sich dann die polizeilichen Kontrollmaßnahmen.» Für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, also der geparkten Autos, sei die Stadt zuständig, sagte er. Eine Sprecherin der Stadt bemerkte aber: «Wir sehen den Autos von außen nicht an, ob es sich um einen Diesel handelt und um welche Schadstoffklasse.»

Der zuständige Beamte müsste bei einem Verdacht auf den Fahrer warten, um sich die Papiere zeigen zu lassen. «Die Kollegen haben aber nicht die Zeit lange auszuharren, bis ein Fahrer zurück zu seinem Auto kommt», gab die Sprecherin zu bedenken.

Ministerpräsident Kretschmann hatte bereits im Februar erklärt, dass das Land die Einhaltung von Fahrverboten in Eigenregie kaum durchsetzen könne. Polizisten müssten dann einzelne Fahrzeugscheine kontrollieren, um zu sehen, um was für Fahrzeuge es sich genau handele. «Dann gibt es halt Staus bis Heilbronn und Tübingen», bemerkte er damals. Aus dem Grund hatte das Land darauf gepocht, dass der Bund eine blaue Plakette für Diesel-Autos einführt - vergeblich.

In Stuttgart sollen die Fahrverbote für das gesamte Stadtgebiet gelten. Die baden-württembergische Landeshauptstadt folgt mit dem Verbot auf Hamburg, wo seit Ende Mai Einschränkungen für Dieselwagen auf zwei Streckenabschnitten gelten. Dort überwacht die Polizei die Einhaltung. Erst gab es bei den Kontrollen lediglich Verwarnungen und Informationen, wenn die Euro-Schadstoffnorm 6 nicht erfüllt wurde und damit gegen das Durchfahrtverbot verstoßen wurde.

«Seit dem 21. Juni wird gebührenpflichtig sanktioniert», sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Sowohl in Hamburg als auch in Stuttgart geht es um die Senkung der hohen Stickoxidbelastungen in der Luft.

In Stuttgart hält FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) vor, er hätte sich vor der Zustimmung zu Fahrverboten erst einmal im eigenen Haus über die praktischen Auswirkungen informieren sollen. Strobl ist auch Innenminister und somit für die Landespolizei zuständig.

Ein Sprecher des Innenministeriums verwies hingegen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar zum Thema Fahrverbote für Diesel zur Luftreinhaltung. Darin hieße es, dass die Einführung einer Verbotsregelung nicht an einer fehlenden Kontrollierbarkeit scheitere. Damit sei der Vorwurf der FDP rechtlich abwegig und laufe völlig ins Leere.

«Leipzig hat klar gesagt, dass es auf die Kontrollierbarkeit nicht ankommt», sagte der Sprecher. «Außerdem hat das Gericht auf die Möglichkeiten von Halterabfragen im ruhenden Verkehr und Stichprobenkontrollen im laufenden Verkehr hingewiesen.»

AfD-Landtagsfraktionschef Bernd Gögel bezeichnete die Pläne der grün-schwarzen Landesregierung als unausgegoren und ungerecht. Letztlich hätten die Diesel-Fahrer das Nachsehen.
dpa/lsw
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