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02.09.2018 | 09:10 | Wölfe in Niedersachsen 
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Weiterer Wolf mit Schusswunden gefunden

Hannover - Am Vormittag des 25. August wurde der Polizei Lüneburg auf einem Rübenfeld an der Landstraße 222 bei Dahlem ein toter Wolf gemeldet. Das teilte das Wolfsbüro im NLKWN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) mit.

Wölfe in Niedersachsen
Erneut Wolf mit Schusswunden aufgefunden - 46. toter Wolf in Niedersachsen - siebter illegal getöteter. (c) proplanta
Am Vormittag des 25. August wurde der Polizei Lüneburg auf einem Rübenfeld an der Landstraße 222 bei Dahlem ein toter Wolf gemeldet. Das teilte das Wolfsbüro im NLKWN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) mit. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen Rüden, wahrscheinlich ausgewachsen.

Der Kadaver wurde für forensische Untersuchungen an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin gebracht. Dort stellte das IZW bei dem toten Wolf eine tödliche Schussverletzung durch ein Teilmantelgeschoss fest. Die Polizei geht daher von einer gezielten illegalen Tötung aus. Die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen ermittelt.

Es handelt sich um den sechzehnten toten Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Insgesamt wurden in Niedersachsen bislang 46 tote Wölfe bekannt, sieben davon waren illegal getötet worden. Eine Übersicht über die in Niedersachsen tot aufgefundenen Wölfe findet sich unter dem folgenden Link: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/wolfsbuero/totfunde/tote-woelfe-in-niedersachsen-142406.html

Das IZW untersucht den Kadaver im Rahmen des bundesweiten Totfundmonitorings und schickt zur DNA-Analyse Gewebeproben an das Senckenberg-Institut in Gelnhausen bei Frankfurt, dem nationalen Referenzlabor für Wolfsgenetik. Mit den Ergebnissen der Untersuchungen können neben der Aussage zur Todesursache auch Aussagen zum Gesundheitszustand, zum Alter, zur Herkunft des toten Tieres und zur Rudelzugehörigkeit getroffen werden.

Für die illegale Tötung eines Wolfs sieht § 71 Abs. 1 BNatSchG als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
nlwkn-niedersachsen
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Kommentare 
franzvonassisi schrieb am 15.09.2018 16:26 Uhrzustimmen(7) widersprechen(16)
An "mabruk".
Ja, plappern Sie das Märchen vom bösen Wolf daher…..! Glauben Sie allen Ernstes, dass ein rational denkenden Mensch einen Wolf als Gefahr für den Menschen ansieht?
Die Gefahr für den Mensch ist der Mensch- und sie scheinen mit ihren markigen Sprüchen und dem zitternden Finger am Ablaut eindeutig zu diesen Rambos zu gehören. Waffen, eingesetzt gegen die, die sich nicht wehren können…..! Wie erbärmlich! Wie schlicht!
Mabruk schrieb am 06.09.2018 15:36 Uhrzustimmen(6) widersprechen(5)
Soll so ein Wolf erst ein Kind reißen? Für mich ist das "Töten eines Raubtieres" Notwehr. Glücklicherweise wurde meines Wissens noch kein Täter angeklagt.
maximilian schrieb am 04.09.2018 20:12 Uhrzustimmen(10) widersprechen(11)
Ich finde lag vergleicht Äpfel mit Birnen.
Es gibt sehr wohl Täter, die nach Trunkenheitsfahrt mit Körperverletzung, ev. mit Todesfolge, zu #HAftstrafen oder empfindlichen Geldstrafen verurteilt wurden.
Es gibt allerdings auch einen schwerwiegenden Unterschied: Körperverletzung durch Trunkenheitsfahrt geschieht i.d. R. fahrlässig.
Einen Wolf zu töten ist eine vorsätzliche Tat.
maximilian schrieb am 04.09.2018 20:04 Uhrzustimmen(6) widersprechen(4)
Das Urteil in Kandel erfolgte nach Jugendstrafrecht. Die Richterschelte zeigt die Unwissenheit und den Unverstand des Autors
jrwob schrieb am 03.09.2018 12:45 Uhrzustimmen(4) widersprechen(4)
Meine Güte - ist es denn so schwer, auch nur halbwegs fehlerfrei zu schreiben? Kauf' dich Tüte deutsch, hat mich auch gehelft...
trakifreund schrieb am 03.09.2018 12:12 Uhrzustimmen(14) widersprechen(22)
Ja..und so eben gemeldet, wurde der Mörder der Mia aus Kandel zu 8,5 Jahren Gefängnis verurteilt.
Und da regt sich die Politik auf, wenn immer mehr Menschen auf die Strasse gehen und ihrem Unmut Luft machen.
lag schrieb am 02.09.2018 19:43 Uhrzustimmen(3) widersprechen(6)
wer einenen Menschen in trunkenhei überfährt wird Frei gesprochen wer einen Wolf erschießt wird bestraft das ist Deutschland
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