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10.04.2019 | 03:10 | Wolfsmanagement 

Wolf darf im Südwesten nicht gejagt werden

Stuttgart - Für eine mögliche Jagd auf problematische Wölfe sind in Baden-Württemberg auch weiterhin grundsätzlich nicht die Jäger zuständig.

Jagdrecht für Wölfe
(c) proplanta
Das geht aus dem Wildtierbericht hervor, den Forstminister Peter Hauk (CDU) am Dienstag im Kabinett in Stuttgart vorstellte. Darin heißt es, dass die Aufnahme des Wolfes in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz als nicht zweckmäßig betrachtet wird. Damit konnte sich die CDU, die wiederholt auf eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht pochte, nicht gegen die Grünen durchsetzen.

Das letzte Wort ist bei dem Thema aber noch nicht gesprochen. «Aufgrund des Auftretens von aktuell einem Wolf in Baden-Württemberg gilt es, die Situation in den kommenden Jahren gezielt zu beobachten», heißt es in dem Bericht. Das CDU-geführte Forstministerium und das von den Grünen geführte Umweltministerium seien sich einig darüber, dass eine «gezielte Entnahme» von Wölfen zum Erhalt schutzwürdiger Lebensräume und Arten möglich sein müsse. «Es wird geprüft, wie die Jägerschaft aktiv in das Wolfsmonitoring eingebunden werden kann.»

Bislang ist für das sogenannte Wolfsmanagement in Baden-Württemberg die Naturschutzverwaltung zuständig. Der Wolf ist in der EU streng geschützt und darf nicht gejagt werden. Nur Wölfe, die mehrfach Zäune überwinden und großen Schaden anrichten, indem sie zum Beispiel Schafe töten, dürfen bislang abgeschossen werden. Einzelne Wölfe haben auch in Baden-Württemberg für Wirbel gesorgt. Im April vergangenen Jahres hatte ein Wolf eine Herde bei Bad Wildbad (Kreis Calw) angegriffen und mehrere Tiere gerissen. Insgesamt starben 44 Schafe, einige von ihnen ertranken in panischer Flucht in einem Fluss.
dpa/lsw
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