Die Patente zu genveränderter Baumwolle des Saatgut- und Pflanzenschutzherstellers sind gültig, wie der Oberste Gerichtshof des Landes am Dienstag in Neu-Delhi urteilte. Die Richter hätten damit eine Entscheidung eines lokalen Gerichts gekippt, der zufolge genetisch verändertes Saatgut allgemein nicht patentierbar sei, sagte Monsanto-Anwalt Rishi Agarwal.
Dem Urteil waren jahrelange Streitigkeiten zwischen
Monsanto sowie indischen Lizenzträgern vorangegangen, angeführt von dem Unternehmen Nuziveedu Seeds. Die indischen Firmen hatten argumentiert, dass Monsanto kein Recht habe, Gebühren von ihnen zu verlangen. Im Falle eines Verlusts des Patents hätten dem US-Unternehmen, das im vergangenen Jahr vom deutschen Agrochemiekonzern
Bayer übernommen worden war, erhebliche Umsatzeinbrüche gedroht. Indien ist mit einer jährlichen Produktion von 6,2 Millionen Tonnen der weltweit größte Baumwollproduzent.