Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen in Sachsen können sich vom 16. April um die Teilnahme am EU-Schulprogramm bewerben, wie das
Landwirtschaftsministerium am Freitag mitteilte.
Pro Woche können zwei Portionen frisches Obst und Gemüse oder
Trinkmilch angeboten werden. Die Produkte dürfen keine Zusätze von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Salz, Kakao, Fett oder Geschmacksverstärkern enthalten.
Die für die Kitas und Schulen kostenlosen Produkte stammten von einheimischen Lieferanten, Erzeugern, Direktvermarktern, Einzel- oder Großhändlern, hieß es. Das EU-Schulprogramm umfasst insgesamt 250 Millionen Euro jährlich, der Anteil für Sachsen daraus beträgt etwa 1,6 Millionen Euro. Der Rest wird aus dem Landeshaushalt finanziert.