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16.06.2018 | 07:50 | Altersvorsorge 

BGH muss Streit um Lebensversicherungen klären

Karlsruhe - Viele Jahre eingezahlt, jetzt wird die Lebensversicherung fällig - und dann die Enttäuschung: Die Summe fällt seit einiger Zeit oft kleiner aus als von den ausscheidenden Kunden erhofft.

Altersvorsorge
Die Zinsflaute trifft Lebensversicherungs-Kunden hart - die Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers sinkt. Für Verbraucherärger sorgen Einschnitte durch eine Reform. Nun werden sie überprüft. (c) proplanta
Der Bund der Versicherten (BdV) hat deshalb geklagt. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zeichnet sich nach der Verhandlung vom Mittwoch ein Teilerfolg ab. (Az. IV ZR 201/17)

Worum geht es?

Um die Frage, wie viel Geld den Versicherten am Laufzeit-Ende aus den sogenannten Bewertungsreserven zusteht. Versicherer legen die Kundengelder am Kapitalmarkt an, größtenteils in festverzinslichen Papieren wie Staatsanleihen. Deren Wert schwankt.

Sinken die Zinsen, steigt der Wert älterer, höher verzinster Staatsanleihen in den Büchern des Unternehmens. Am Markt könnte der Versicherer sie für mehr Geld verkaufen, als er für sie bezahlt hat. Diese Differenz zwischen Kauf- und Marktpreis wird als Bewertungsreserve bezeichnet.

Ausscheidende Kunden waren bis zu einer Gesetzesänderung 2014 daran in jedem Fall anteilig zur Hälfte zu beteiligen. Entsprechend hoch fielen in der Niedrigzins-Phase die Ausschüttungen aus.

Was ist das Problem?

Klassische Renten- und Lebensversicherungen leiden selbst unter der Zinsflaute: Die Versicherer können die hohen Garantieversprechen der Vergangenheit kaum noch am Kapitalmarkt erwirtschaften. Die Leidtragenden sind die vielen Versicherten, deren Verträge noch länger laufen.

Wenn die Assekuranzen hochprozentige Papiere jetzt verkaufen müssen, um scheidende Kunden an den üppigen Reserven zu beteiligen, geht das in der Zukunft zu ihren Lasten. Um die Branche zu stabilisieren, hat 2014 der Gesetzgeber eingegriffen.

Mit welchen Folgen?

Die Assekuranzen dürfen Kursgewinne aus festverzinslichen Wertpapieren nur noch in dem Maße ausschütten, wie Garantiezusagen für die übrigen Versicherten sicher sind. Für Aktien und Immobilien gilt diese gesetzlich verordnete Kappung nicht. Den größten Teil der Kundengelder legen Versicherer aber in festverzinslichen Papieren an.

Im Fall des Versicherten, den der BdV vor Gericht vertritt, bedeutete das: Kurz vor Inkrafttreten der Reform hatte ihm die zum Ergo-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung unter Vorbehalt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven von 2.821,35 Euro in Aussicht gestellt. Tatsächlich bekam er wenig später nur 148,95 Euro.

Wie stehen die Chancen vor Gericht?

In den Vorinstanzen hatte der BdV keinen Erfolg. Der Gesetzgeber habe «gewichtige Interessen des Allgemeinwohls» verfolgt, urteilte zuletzt das Landgericht Düsseldorf. Die «Grenze der Zumutbarkeit» sei nicht überschritten. Die BGH-Richter scheinen diese Auffassung zu teilen.

In der Verhandlung bemängelte der Senat aber, dass das Landgericht nicht geprüft habe, ob die Kürzungen im konkreten Fall wirklich durch die wirtschaftliche Situation der Versicherung gerechtfertigt waren. Aus der stark geschrumpften Summe ergebe sich gewisser Erklärbedarf.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Frage dürfte die Gerichte noch eine Weile beschäftigen. Der BGH will am 27. Juni sein Urteil verkünden. Aller Voraussicht nach muss sich das Landgericht den Fall dann erneut vornehmen. Der BdV ist auch bereit zur Verfassungsklage. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2005 geurteilt, dass die Versicherten an Gewinnen, die mit ihrem Geld erzielt wurden, zu beteiligen sind. Deshalb war die Ausschüttung aus den Bewertungsreserven Anfang 2008 überhaupt erst eingeführt worden.

Die Richter hielten damals allerdings auch fest, dass es nicht darum gehe, die Leistungen des Einzelnen zu optimieren - maßgeblich sei ein fairer Interessensausgleich in der Risikogemeinschaft.

Wozu dient eine Lebensversicherung?

Viele Menschen schließen eine Lebensversicherungen ab, um neben der gesetzlichen Rente ein Zusatzplus im Alter zu haben. Der Versicherte spart mit einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung Geld an, welches er nach Ablauf des Vertrages ausbezahlt bekommt - entweder als einmaligen Betrag oder als lebenslange Zahlung. Eine Lebensversicherung sichert zusätzlich den Tod des Versicherten ab. Die Hinterbliebenen erhalten das Geld.

Wie hat sich die Verzinsung von Lebensversicherungen entwickelt?

Die laufende Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers setzt sich aus dem vom Bundesfinanzministerium festgelegten Garantiezins und dem laufenden Zinsüberschuss zusammen, über den Versicherer je nach Wirtschaftslage und Erfolg ihrer Anlagestrategie jedes Jahr neu entscheiden. Der Garantiezins für Neuverträge liegt seit 1. Januar 2017 bei nur noch 0,9 Prozent.

Besitzer von Altpolicen bekommen dagegen bis zu 4 Prozent. Auch der laufende Überschuss sinkt seit geraumer Zeit. Am Ende der Vertragslaufzeit erhalten Kunden noch den sogenannten Schlussüberschuss und die Beteiligung an den Bewertungsreserven.

Alles zusammen ergibt die Gesamtverzinsung. Nach Berechnungen der Ratingagentur Assekurata ist die Gesamtverzinsung von Neuverträgen der privaten Rentenversicherung seit 2008 im Schnitt von 5,06 Prozent auf 3,10 Prozent in diesem Jahr gesunken. Dabei wurden die Bewertungsreserven mit Null angesetzt.

Welche Folgen hat die Kappung der Bewertungsreserven für die Kunden?

Die Höhe der Bewertungsreserven schwankt stark. Je nach Stichtag, zu dem der Vertrag ausläuft, fällt sie unterschiedlich hoch aus. Die Beteiligung kann im Einzelfall auch komplett wegfallen. Allenfalls ein Trend lässt sich aus einer Auswertung von Policen Direkt ablesen: Der Käufer bestehender Policen wertete 12.000 Verträge aus. Danach bekamen Kunden 2014 am Ende des Vertrages laut Beispielrechnung bei einer Ablaufsumme von 100.000 Euro im Schnitt 5.580 Euro aus den Bewertungsreserven. Ein Jahr später waren es 2.740 Euro. Zuletzt stieg die Summe den Angaben zufolge auf 3.410 Euro im Mai.
dpa
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