(c) proplanta Das zeigen die regelmäßigen Untersuchungen der Lebensmittelüberwachungsämter der Bundesländer, die beispielsweise 2017 insgesamt 114 Proben von Apfel-, Birnen-, Grapefruit-, Kirsch-, Orangen-, Trauben- und Zitronensäften auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln hin analysiert hatten.
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am vergangenen Freitag (13.9.) berichtete, mussten die Landesbehörden dabei in keinem Fall eine Überschreitung der gesetzlichen Höchstgehalte feststellen. In 77 Proben und damit rund 68 % seien gar keine quantifizierbaren Rückstände nachgewiesen worden.
Laut BVL wurden 2017 außerdem 111 Proben an Kirschsaft und -nektar untersucht. Auch hier seien in keiner Probe Rückstandshöchstgehalte überschritten worden. Immerhin etwas mehr als die Hälfte der Probe hätten zumindest geringe Rückstände oberhalb der Nachweisgrenze enthalten.
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