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14.07.2018 | 12:32 | Bezahlvorgänge 
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Gebühren für bargeldloses Bezahlen verärgern Verbraucher

Frankfurt/Main - Mehr als 200 Verbraucher haben seit Jahresanfang bei der Wettbewerbszentrale unzulässige Aufschläge bei bargeldlosen Zahlungen beanstandet.

Bargeldlos
(c) proplanta
Die Beschwerden gingen in den ersten sechs Monaten bei der neu eingerichteten Zahlungsentgelt-Beschwerdestelle ein. Betroffen seien nahezu alle Branchen, etwa Tourismus, Daseinsvorsorge, Telekommunikation, Gastronomie, stationärer Handel und Online-Handel, sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs am Freitag in Bad Homburg.

Seit 13. Januar 2018 darf für Zahlungen per Kreditkarte, Sepa-Lastschrift oder Überweisung kein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Händlern ist es untersagt, online wie an der Ladenkasse, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten solche Aufschläge vom Verbraucher einzufordern.

Die Wettbewerbszentrale verschickte bislang 15 förmliche Unterlassungsaufforderungen. In der Mehrzahl der Fälle habe es eine außergerichtliche Einigung gegeben. Die betroffenen Unternehmen hätten sich verpflichtet, auf Entgelte zu verzichten. Dabei ging es um Aufschläge bei Zahlungen mit Kreditkarten sowie beim Einsatz der EC-Karte an der Ladenkasse, wenn die Kaufsumme einen Mindestbetrag nicht erreichte.

In einigen Fällen zog die Wettbewerbszentrale vor Gericht, um grundsätzliche rechtliche Fragen klären zu lassen.
dpa
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Kommentare 
cource schrieb am 14.07.2018 13:09 Uhrzustimmen(8) widersprechen(8)
bei jedem kaufrausch/fressattacke werden viel größere beträge aus dem fenster geschmissen---wer sich dem exorbitanten deutschen konsumzwang entzieht braucht nicht so viel schindern und hat deshalb viel freizeit in der noch kostenlosen natur
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