Die Kontrolleure hätten etwa verschmutzte Arbeitskleidung, verschimmelte Lagerräume und Käferbefall festgestellt, berichtete die Verbraucherorganisation am Dienstag. Sie beruft sich dabei auf Berichte des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL).
Was nach Foodwatch-Einschätzung besonders schwer wiegt: Bei der Hälfte der 2016 im Rahmen von Schwerpunktkontrollen überprüften
Betriebe seien Kontrolleure ein Jahr später abermals auf gravierende
Hygienemängel gestoßen, beklagt die Organisation in einer Mitteilung. Sie hatte im August 2017 die Herausgabe der Kontrollberichte unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz erwirkt.
So hätten
Schlachtereien trotz der erst im Vorjahr ausgesprochenen behördlichen Rüge weiterhin mit verschmutzten Arbeitsgeräten und unhygienischer Arbeitskleidung gearbeitet, berichtet Foodwatch. Unter anderem hätten Schneidebretter neben den frischen Verschmutzungen von der morgendlichen Zerlegung «auch Altverschmutzungen in Form von bräunlichen, teils schwärzlichen Belägen» aufgewiesen, zitiert
Foodwatch aus den Kontrollberichten.
In einer Obstkelterei stießen Lebensmittelkontrolleure zudem auf stark verschimmelte und feuchte Gewölbekeller, in denen in offenen Lagertanks Säfte, Weine und Zuckerlösungen vermischt wurden. Bei einem Pizzaservice beklagten die Prüfer die chaotische
Lagerung von Lebensmitteln. In vielen Produktionsräumlichkeiten stießen sie an Decken und Wänden auf Schwarzschimmel- und Salpeterbildung, in einer Backstube tummelten sich
Käfer und Mäuse.
Die Verbraucher würden davon leider nichts erfahren, weil sich das LGL weigere, die Ergebnisse der Kontrollen unter Nennung der Betriebe zu veröffentlichen. Die wiederholt festgestellten gravierenden Hygienemängel zeigen aber nach Foodwatch-Einschätzung: «Ohne Transparenz funktioniert das Kontrollsystem nicht». Zwar hätten die Behörden Maßnahmen zur Behebung der Mängel angeordnet. Die Namen der betroffenen Betriebe blieben aber unter Verschluss.
Für weitaus mehr Transparenz sorgten hingegen die dänischen Behörden, wie Foodwatch berichtet. Dort seien Lebensmittelbetriebe verpflichtet, die Kontrollergebnisse mithilfe eines Smiley-Systems an der Eingangstür auszuhängen. Seit Einführung dieses Systems im Jahr 2002 habe sich die Quote der beanstandeten Betriebe von 30 auf 15 Prozent halbiert.
Eine Sprecherin des LGL bestätigte am Dienstag die Herausgabe der Kontrollberichte aus den Jahren 2016 und 2017 an Foodwatch. Was die Veröffentlichung der konkreten Kontrollberichte samt Firmenangaben angehe, so seien ihrer Behörde gesetzlich die Hände gebunden.
Die Landesgesetzgebung erlaube es nicht, Firmen in Veröffentlichungen namentlich an den Pranger zu stellen. Man bemühe sich dennoch um Transparenz, indem man die Ergebnisse solcher Schwerpunktkontrollen jährlich in «zusammengefasster Form» im LGL-Jahresbericht veröffentliche.