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18.08.2018 | 15:24 | Gartenbewässerung 

Nach Supersommer Gießwasserkosten steuerlich geltend machen

Düsseldorf - Außerordentliche Gießwasserkosten im Supersommer 2018 können laut Bund der Steuerzahler die Abwassergebühren mindern, wenn der Aufwand plausibel belegt wird.

Gartenbewässerung
(c) proplanta
Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, sagte der Landesvorsitzende des Bunds, Heinz Wirz, am Mittwoch in Düsseldorf.

Wenn die Extra-Kosten mit einem Wasserzähler am Gartensprenger belegt werden können, müsse die Menge abgezogen werden, die zum Bewässern oder Befüllen von Plantschbecken genutzt worden sei. Schließlich sei dieses Wasser nicht in die Kanalisation gelangt. Manche Kommunen akzeptierten aber auch einen Plausibilitätsnachweis, der sich aus dem Vergleich mit Gebührenabrechungen aus dem Vorjahr ergebe. Der Steuerzahlerbund forderte alle Kommunen auf, diese sogenannten Schwundmengen bei der Abwassergebühr unbürokratisch anzurechnen.

Der jährliche Vergleich der Abwasser- und Abfallgebühren zeigt auch im laufenden Jahr wieder eine außerordentlich hohe Spanne mit den «üblichen Verdächtigen». Teuerste NRW-Kommune bei der Abwassergebühr bleibt mit rund 1.269 Euro pro Jahr Neunkirchen-Seelscheid im Rhein-Sieg-Kreis. Hier ist die Entsorgung fünf Mal teurer als im münsterländischen Reken.

Beim Abfall bleibt Münster der Tabelle zufolge mit 564 Euro Jahresgebühr für die 14-tägige Leerung von 120-Liter-Tonnen Rest- und Biomüll teureste Kommune. Die Gemeinde Dahlem im Kreis Euskirchen nimmt weiterhin mehr als viermal weniger (122,63 Euro). Der Verband kommunaler Unternehmen hält die Zahlen für nicht vergleichbar.
dpa/lnw
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