Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
21.02.2019 | 09:51 | Bedarfsgegenstände 

Verbraucherangebot über Internetportal Lebensmittelwarnung erweitert

Hannover - Fremdkörper im Käse oder Salmonellen in der Salami: Bislang konnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf www.lebensmittelwarnung.de über öffentliche Warnungen und Rückrufe von Lebensmitteln informieren. Das Online-Portal wurde nun erweitert.

Bedarfsgegenstände
Bild vergrößern
Erweitertes Internetportal www.lebensmittelwarnung.de informiert jetzt auch über gesundheitsschädliche Kosmetika und Bedarfsgegenstände. (c) Lars Zahner - fotolia.com
Ab sofort erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unter dem Link auch Informationen über Warnungen zu kosmetischen Mitteln wie Zahnpasta, Cremes oder Shampoo und zu Bedarfsgegenständen wie Spielzeug, Kleidung, Schmuck oder Kochgeschirr.

Entsprechende Warnungen werden in dem Portal publiziert, wenn die Produkte beispielsweise mikrobiologische Verunreinigungen enthalten oder Grenzwerte von chemischen Inhaltsstoffen überschreiten und sich daraus eine Gesundheitsgefahr ergibt.

Dazu sagte die Niedersächsische Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Verbraucherinformation ist ein zentrales Thema in Niedersachsen. In diesem Sinne sind die Neuerungen bei dem gemeinsam von Bund und Ländern betriebenen Portal positiv zu bewerten - sie bedeuten für Verbraucherinnen und Verbraucher noch mehr gezieltere Informationen auf einen Blick."

Hintergrund:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betreibt seit Oktober 2011 im Auftrag der Bundesländer das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de . Seitdem gab es - nach Angaben des BVL - 900 Warnungen zu Lebensmitteln. Veröffentlicht werden in der Regel Informationen über freiwillige Produktrückrufe durch Unternehmer sowie Hinweise auf öffentliche Warnungen der für die Kontrolle von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen zuständigen Behörden.

In Niedersachsen ist für die Untersuchung von amtlichen Proben der Lebensmittelüberwachung das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zuständig. LAVES betreibt Labore an verschiedenen Standorten in Niedersachsen. Im Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg werden unter anderem Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel untersucht und beurteilt
ml-niedersachsen
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken