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06.04.2016 | 10:07 | Foodwatch 

Werbung für Lebensmittel mit Vitaminen kritisiert

Berlin - Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisiert irreführende Werbung mit Vitaminen bei vielen Lebensmitteln.

Bonbons mit Vitaminen?
Auf dem Etikett locken Säfte und Bonbons mit Abbildungen von Früchten und dem Versprechen gesunder Vitamine. So ausgewogen wie angepriesen seien viele Lebensmittel aber nicht, monieren Verbraucherschützer. (c) proplanta
Für winzige Cent-Beträge würden hunderten Produkten künstlich Vitamine zugesetzt, um ihnen einen gesunden Anstrich zu verpassen, erklärte Foodwatch-Expertin Michaela Kruse.

Obwohl auf den Verpackungen mit Vitaminen geworben werde, seien in einer eigenen Untersuchung 190 von 214 Produkten zu süß, zu salzig oder zu fettig gewesen.

Dies sei etwa bei Fruchtgummis, Energydrinks oder Milchgetränken der Fall gewesen. Maßstab waren den Angaben zufolge Kriterien für eine ausgewogene Ernährung, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Anfang 2015 vorgestellt hatte. Foodwatch fordert eine gesetzliche Regelung, dass nur noch Produkte mit Gesundheitsaussagen beworben werden dürfen, die diesen Vorgaben wirklich entsprechen. Dabei gehe es etwa um Anteile von Fett, Zucker und Salz sowie den Energiegehalt.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) wies den Vorwurf der Irreführung zurück. Verbraucher könnten die genaue Zusammensetzung eines Produkts stets in der Zutatenliste nachlesen, die auf der Verpackung aufgedruckt sei, teilte BLL-Chef Christoph Minhoff mit. Hersteller könnten deshalb gar nicht mit zugesetzten Vitaminen über den eigentlichen Inhalt hinwegtäuschen.

Lebensmittel mit versprochenem Extra-Nutzen für die Gesundheit stehen bei Verbraucherschützern schon seit längerem in der Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) monierte 2015 nach einer Stichprobe, teils würden gesundheitsbezogene Aussagen über die EU-weit erlaubten Formulierungen hinaus verstärkt.

Hinweise wie «ungesüßt» würden dabei oft missverstanden. Produkte mit viel Zucker und Fett sollten nicht mit Gesundheitsbezug beworben werden dürfen. Seit 2012 gilt in der EU eine Liste mit erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen («Health Claims»), die zugelassen und wissenschaftlich fundiert sein müssen.
dpa
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