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21.01.2019 | 10:08 | Hautkrankheit 

Zahl der Krätzefälle in Hessen gestiegen

Wiesbaden / Fulda - In Hessen ist zuletzt häufiger die Krätze gemeldet worden.

Hautkrankheit
(c) Dan Race - fotolia.com
Im vergangenen Jahr waren es landesweit 424 Fälle der ansteckenden Hautkrankheit, wie das Sozialministerium in Wiesbaden mitteilte.

2017 seien es lediglich 204 Fälle, im Jahr 2016 nur 85 Fälle gewesen. Zwar sei ein Anstieg der Zahlen zu verzeichnen. Doch im Juli 2017 sei auch eine Meldepflicht für bestimmte Einrichtungen hinzugekommen, erklärte das Ministerium.

Einzelfälle von Krätze sind nicht meldepflichtig. An Orten, wo viele Menschen zusammenkommen, allerdings schon. Beim Auftreten in Schulen, Kinderheimen und Kitas muss eine Meldung erfolgen. Seit Mitte Juli 2017 besteht auch Meldepflicht bei Bewohnern und Personal von Einrichtungen wie Asylunterkünften, Pflegeheimen und Gefängnissen. 

Krätze wird durch die Skabiesmilbe verursacht und übertragen. Anzeichen sind laut Robert-Koch-Institut ein Brennen der Haut und Juckreiz, der besonders nachts stark ausgeprägt ist. Es bildeten sich stecknadelgroße Bläschen, gerötete Knötchen oder Pusteln als Reaktion auf Eier und Ausscheidungen der Milben.

Zwei bis fünf Wochen dauert es von der Infektion bis zu den ersten Symptomen. Dafür müsse aber mindestens zehn Minuten Hautkontakt mit dem Erkrankten bestehen. «Nur durch Händeschütteln wird Scabies nicht übertragen», sagte Erik Senger vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen.

Im Landkreis Fulda beispielsweise gab es im Jahr 2018 mit 111 Meldungen ebenfalls einen deutlichen Anstieg. Zuvor waren es 29 Fälle (2017) und 48 Fälle (2016), wie der Kreis auf Anfrage mitteilte.

Bei einigen Betroffenen sei die Erkrankung aber auch mehrfach aufgetreten und wiederholt gemeldet worden. Nach Einschätzung des Gesundheitsamts in Fulda ist die Häufigkeit der Erkrankung auf die Bevölkerung bezogen aber immer noch «als gering einzustufen».

Der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes, Helmut Ernst, sagte: «Krätze ist zwar von den Leitern verschiedener Einrichtungen zu melden, allerdings nicht an übergeordnete Behörden übermittlungspflichtig.» Somit stünden Vergleichszahlen zur Beurteilung in Deutschland nicht zur Verfügung.
dpa/lhe
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