Nach dem Landesjagdgesetz sei das möglich, teilte das
Agrarministerium am Dienstag mit. Der zuständige Jagdpächter habe einen Antrag gestellt. Eine Genehmigung soll aber mit Auflagen und wissenschaftlicher Begleitung verbunden sein.
Es gehe darum die Anforderungen an den Tierschutz, die Gefährdung durch die Pfeile, aber auch die Akzeptanz bei der Bevölkerung genauer zu beurteilen, hieß es. Vor allem müsse festgestellt werden, ob es tatsächlich erforderlich sei, mit Pfeil und Bogen zu jagen oder ob nicht herkömmliche Methoden mit der Schusswaffe oder Fallen ausreichen würden.
Erst wenn die wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens vergeben sei, gebe es den zeitlich befristeten Bescheid. Auch müssten
Jäger durch eine besondere Prüfung beim Deutschen Bogenjagdverband nachweisen, dass sie für diese Methode qualifiziert seien. In Deutschland ist die Bogenjagd seit 1976 verboten, in anderen Ländern nicht. Der Jäger muss an das Wild für einen sicheren Schuss bis maximal 25 Meter heran kommen.