Das Innenministerium solle die Technik endlich für die
Jagd auf
Schwarzwild zulassen, sagte Verbandspräsident Michael Horper am Donnerstag. Dabei gehe es auch um die Erhöhung der Treffsicherheit bei schlechter Mondsicht. Bislang ist in Deutschland noch kein Fall bekannt, in dem ein Haus- oder
Wildschwein an der tödlichen
Seuche starb. Im September 2018 war ASP in Belgien nahe der luxemburgischen Grenze bei Wildschweinen festgestellt worden.
Derzeit ist es Jägern im Land verboten, sogenannte Nachtzielgeräte zur Wildschweinjagd zu nutzen. Waffen mit entsprechenden Auf- oder Vorsätzen fallen unter das Waffengesetz. Laut des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums prüft das Innenministerium derzeit aber den Einsatz zur Prävention gegen die ASP.
Für jagdliche Zwecke können die Bundesländer zu Ausnahmen von Verboten im Waffengesetz eine sogenannte Beauftragung erteilen. Erlaubt sind nach rheinland-pfälzischem Landesjagdgesetz derzeit nur «künstliche Lichtquellen» wie Handscheinwerfer. Diese dürfen allerdings nicht fest mit der Waffe verbunden sein.
Geht es nach dem Landesjagdverband (LJV), brauche man über den Einsatz «überhaupt nicht zu reden», weil das rechtlich nicht möglich sei, sagte Verbandssprecher Günther Diether Klein. Man wolle «keinen Krieg gegen
Wildtiere führen», sondern lieber das umsetzen, was bereits erlaubt sei.
Von der Landwirtschaft fordern die
Jäger etwa, mehr sogenannte Bejagungsschneisen einzurichten. Doch, so schränkte Klein ein, sei der Verband zwar strikt gegen «unbegrenzte Einführung» der Nachtzieltechnik auf Schusswaffen: «Wir verschließen uns aber nicht generell.» Für Menschen ist die ASP ungefährlich.