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30.06.2018 | 10:14 | Jagdgewehr 

Schalldämpfer für Jagdgewehre in Norddeutschland erlaubt

Kiel - Zur Vermeidung von Gehörschäden dürfen Jäger in Schleswig-Holstein ihre Gewehre jetzt auch mit Schalldämpfern versehen.

Jagdgewehr
(c) Bergringfoto - fotolia.com
Einen entsprechenden Erlass hat das Innenministerium in Abstimmung mit dem Umweltministerium herausgegeben. Der Schritt sei wichtig für einen besseren Schutz der Jäger, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Hintergrund: Der Mündungsknall eines Jagdgewehrs ohne Schalldämpfer ist mit 150 bis 160 Dezibel lauter als ein startendes Flugzeug (120 bis 140 Dezibel).

Die Schmerzgrenze des menschlichen Gehörs beginnt bei etwa 120 Dezibel. Schon ein Schuss mit einem Jagdgewehr ohne Schalldämpfer könne das Gehör nachhaltig schädigen, hieß es. Zusätzlich zum Schalldämpfer werde auch weiterhin ein Gehörschutz empfohlen. Für Kurzwaffen gilt die Schalldämpfer-Erlaubnis nicht.

Über eine Zulassung von Schalldämpfern entscheidet die jeweilige Waffenbehörde. Bundes- und Landeskriminalamt hatten die Freigabe bewertet. Beide erwarten demnach keine negativen Folgen für die öffentliche Sicherheit. Langfristig strebt das Innenministerium eine bundesweit einheitliche Regelung für den Gebrauch von Schalldämpfern an.

Die Jäger leisteten einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Wälder, sagte der Innenminister. Nachhaltiges Jagen sei unerlässlich für den Erhalt des Wildbestandes. «Deshalb bin ich sehr froh, dass wir mit diesem Erlass jetzt den Gesundheitsschutz der Jägerinnen und Jäger erhöhen.»
dpa/lno
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