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Agrarstudium
Agrar-Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen beschäftigen sich im Allgemeinen mit Fragen rund um die Produktion menschlicher und tierischer Nahrungsmittel sowie nachwachsender Rohstoffe.

Eine Grundeinteilung der klassischen Agrarwissenschaften besteht aus Pflanzenbau, Tierwissenschaften und Agrarökonomie. Hinzu kommen spezielle Teilgebiete wie Agrargeschichte, Agrarsoziologie, Agrartechnik, Agrargeographie, Bodenkunde, Agrarmeteorologie und -klimatologie und Ökologische Agrarwissenschaften.





Bachelor/Master

Besonders seit der Umstellung des Studiums von Diplom auf das zweistufige System Bachelor/Master ist die Vielfalt der Studiengänge jedoch geradezu explodiert. Studienabschlüsse sind heute in der Regel der Bachelor of Science (B.Sc.) und der Master of Science (M.Sc), teilweise aber auch z.B. der Bachelor of Arts (B.A.) oder der Master of Business Administration (MBA).

Der Bachelor stellt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss dar. Die Regelstudienzeit beträgt meist 6 Semester. Der Master baut auf den Bachelor-Abschluss auf, vertieft die theoretische Basis und erweitert die wissenschaftlichen Inhalte. Die Regelstudienzeit wird meist mit 4 Semestern angegeben.

Heute wird bisweilen bereits im Bachelor-Studium eine Spezialisierung auf ein Schwerpunktgebiet vorgenommen, in der Regel jedoch spätestens mit dem aufbauenden Master-Studium. Außer dem klassischen, allgemeinen Agrarbereich an Fachhochschulen oder ein Agrarstudium an einer Universität stehen daher spezielle Fachrichtungen wie zum Beispiel  Pflanzenproduktion, Tierproduktion oder nachwachsende Rohstoffe als Option zur Auswahl. Auch Randbereiche wie Pferdewissenschaften, Gartenbau, Forstwissenschaft, Ernährung oder diverse Angebote im Bereich Weinbau erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, wobei die Studiengänge jedoch recht unterschiedliche Bezeichnungen tragen.

Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen zu den diversen Studiengängen variieren sehr stark, auch von Hochschule zu Hochschule. Manche Studiengänge sind zulassungsfrei, doch bei besonders begehrten Fachrichtungen findet sich oft zumindest eine interne Zulassungsbeschränkung. Einige Hochschulen verlangen auch ein Vorpraktikum. Heiß begehrt sind Plätze für Englischsprachige Studiengänge, die eine internationale Ausrichtung aufweisen und daher besonders gut auf eine Arbeit im Ausland vorbereiten.

Duales Studium
Eine Besonderheit stellt das duale Studium dar, beim dem die Studierenden parallel ein Bachelor-Studium und eine Lehre durchlaufen. Die beiden Ausbildungsschienen sind so aufeinander abgestimmt, dass die Gesamt-Ausbildungszeit kürzer ist als bei einem sukzessiven Abschluss beider Teile. Berufstätige können zudem auch im Fernstudium einen Hochschulabschluss erzielen.

Berufliche Perspektiven
Die beruflichen Perspektiven für Agrar-Absolventen sind derzeit gut, da durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft gut ausgebildete Fachkräfte vermehrt benötigt werden. Sie arbeiten oft an der Schnittstelle von Wissenschaft, Verwaltung und landwirtschaftlicher Praxis. Außerdem betätigen sich Agrar-Experten in der Agrarpolitik, im Marketing landwirtschaftlicher Produkte, aber auch im Naturschutz, der Raumplanung und Strukturentwicklung ländlicher Gebiete oder in der Entwicklungshilfe. Eingesetzt werden Agraringenieure zudem zur landwirtschaftlichen Betriebsleitung, in Forschung und Lehre, im Unterrichts- und Sachverständigenwesen, für Gutachten, in der Verwaltung und Fachberatung. Viele sind auch selbstständig als Unternehmer tätig.


Auslandserfahrungen im Agrarbereich



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Studi-Jobs - Was ich wissen muss
Die meisten Studenten erhalten für ihr Studium Geld von ihren Eltern. Lediglich jeder vierte Student bekommt BAföG. Zwei Drittel aller Studierenden müssen jedoch zur Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes jobben. Da ist es gut, wenn man weiß, was bei Krankenversicherung, Steuern oder Urlaub zulässig ist. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wann und wie bekommt man BAföG?
BAföG wird gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um sich im Studium zu finanzieren. Es sollte gleich zu Studienbeginn beantragt werden, denn gezahlt wird erst ab dem Antragsmonat. Auch wer meint, seine Eltern verdienten zu viel, sollte den Antrag stellen – manch einer wurde schon positiv überrascht. Und ein Negativbescheid hilft auch, zum Beispiel später beim Wohngeldantrag. Ganz wichtig: informieren und unabhängig beraten lassen.

BAföG und jobben – geht das zusammen?
Wer BAföG bekommt, kann selbst noch Geld dazuverdienen, ohne dass die Förderung gekürzt wird – im Durchschnitt 400 Euro im Monat. Wichtig: Die Einkommensgrenze von 4.800 Euro gilt für den Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Wer nur in den Semesterferien arbeitet, kann die Summe auch auf einen Schlag verdienen.

Wie lange darf ich arbeiten?
Studentinnen und Studenten dürfen arbeiten, so viel sie wollen. Es sollte aber auch Zeit zum Studieren bleiben. Und: Studierende erhalten Sonderkonditionen in der Sozialversicherung, wenn sie in der Regel höchstens zwanzig Stunden in der Woche arbeiten. Mit diesem Studentenstatus fallen keine einkommensabhängigen Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.

Muss ich mich trotzdem krankenversichern?
Jeder Student muss krankenversichert sein. Wer kaum oder gar nicht arbeitet, kann bis zum 25. Geburtstag bei einem gesetzlich krankenversicherten Elternteil kostenlos familienversichert bleiben. Für alle anderen gibt es die Krankenversicherung der Studenten – die kostet bei allen Krankenkassen das Gleiche, nämlich derzeit 67,77 Euro im Monat. Dazu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung von maximal 13,13 Euro. Teurer wird es erst ab dem 14. Fachsemester oder dem 30. Lebensjahr.

Achtung: Wer sich zu Beginn des Studiums für das System der privaten Krankenversicherung entscheidet, muss unabhängig von der persönlichen Einkommenssituation bis zur Exmatrikulation darin bleiben.

Kann ein Student auch einen Minijob ausüben?
Jeder Student darf einen Minijob, eine kurzfristige Beschäftigung oder einen so genannten Midijob ausüben. Zulässig wären sogar alle drei gleichzeitig, aber bei verschiedenen Arbeitgebern. Diese Jobs werden unterschiedlich bei der Sozialversicherung abgerechnet. Ganz wichtig: Immer die 20-Stunden-Grenze beachten.

Gibt es beim Studentenjob Anspruch auf Urlaub?
Wer als Student arbeiten geht, hat die gleichen Rechte wie jeder normale Arbeitnehmer, ganz gleich, ob der Job nur für ein paar Tage ausgeübt wird oder auf Dauer angelegt ist. Auch die Bezahlung und die Arbeitszeit spielen keine Rolle. Man kann einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen und darf nicht einfach von einem Tag auf den anderen entlassen werden. Wer krank ist, bekommt bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, mindestens vier Wochen im Jahr kann man bezahlten Urlaub machen.

Gelten für Studierende Tarifverträge?
Wenn ein Student in einem Betrieb mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung arbeitet, gilt beides auch für Studierende. Voraussetzung: Die von dem Studierenden ausgeübte Tätigkeit wird von dem Tarifvertrag erfasst. Im Zweifel sollte man beim Betriebsrat nachfragen.

Darf ein Student auch gegen Honorar arbeiten?
Auch das ist kein Problem. Allerdings ist es ratsam, sich vorher über die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit zu erkundigen – denn wer gegen Honorar oder auf Rechnung arbeitet, ist selbstständig und muss mehr beachten als ein normaler Angestellter. Ganz wichtig: Jede Rechnung muss eine eigene Nummer haben. Und die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss dem Finanzamt angezeigt werden. (dgb)

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Bisher erschienene Ausgaben des Journals AgrarStellenmarkt:

Journal AgrarStellenmarkt 14
Journal AgrarStellenmarkt 13
Journal AgrarStellenmarkt 12
Journal AgrarStellenmarkt 11
Journal AgrarStellenmarkt 10
Journal AgrarStellenmarkt 09
Journal AgrarStellenmarkt 08
Journal AgrarStellenmarkt 07
Journal AgrarStellenmarkt 06
Journal AgrarStellenmarkt 05
Journal AgrarStellenmarkt 04
Journal AgrarStellenmarkt 03
Journal AgrarStellenmarkt 02
Journal AgrarStellenmarkt 01