Sächsische Tierseuchenkasse Die Sächsische Tierseuchenkasse wurde auf der Grundlage des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz vom 22. Januar 1992 (SächsGVBl. S. 29) gegründet. Sie hat die Aufgabe, Tierverluste infolge von anzeigepflichtigen Tierseuchen entsprechend der Tierseuchengesetzgebung zu entschädigen. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an diesen Leistungen zu 50 %. Daneben werden prophylaktische Maßnahmen sowie die Bekämpfung von Tierkrankheiten im Rahmen von Tiergesundheitsprogrammen gefördert.
Die Tierseuchenkasse unterhält Tiergesundheitsdienste. Aufgabe der Tiergesundheitsdienste ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustierbestände zu fördern, insbesondere zur Prophylaxe von Tierkrankheiten zu beraten und bei der Bekämpfung von besonders bedrohlichen und verbreiteten Tierkrankheiten mitzuwirken. Die Fachaufsichtüber die Tiergesundheitsdienste obliegt dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales. Außerdem beteiligt sich die Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung.