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Mediagalerie: Betriebsgrößen landwirtschaftlicher Betriebe

Agrarstrukturdaten / Agrarsturkturerhebung
Betriebsgrößen landwirtschaftlicher Betriebe
Die Agrarstrukturerhebung liefert Angaben über die Produktionsstrukturen und -kapazitäten der landwirtschaftlichen Betriebe sowie über die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Betriebsinhaber und/oder -leiter. Das Grundprogramm der Agrarstrukturerhebung umfasst die Merkmale zur Bodennutzung und zu den Viehbeständen. Dazu zählen auch die Angaben zu den Betrieben mit ökologischem Landbau.

Im allgemeinen Teil des Ergänzungsprogramms werden Daten zu den Arbeitskräften, zur Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung sowie zu den sozialökonomischen Verhältnissen von allen Betrieben erfasst. Der repräsentative Teil des Ergänzungsprogramms beinhaltet u.a. die Eigentums- und Pachtverhältnisse, Beschäftigten nach Arbeitszeitgruppen und Prämien für Umweltleistungen.

Die Daten der Agrarstrukturerhebung dienen u.a. als Grundlage für die Erstellung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung und für die Bewertung agrarpolitischer Maßnahmen, insbesondere auf EU-Ebene.


Wie wird die Agrarstrukturerhebung durchgeführt?

Die Agrarstrukturerhebung ist eine dezentrale Statistik. Die Koordinierung sowie technische und methodische Vorbereitung erfolgt beim Statistischen Bundesamt, während die Erhebung und Aufbereitung der Daten zum Länderergebnis den Statistischen Landesämtern obliegen. Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 2002 (BGBl. l S. 3118) und die Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Agrarstatistikgesetz (Erste Agrarstatistikverordnung - 1. AgrStatV) vom 20. November 2002 (Bundesgesetzblatt - BGBl. I S. 4415), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322). Für die Agrarstrukturerhebung besteht nach § 93 (1) AgrStatG in Verbindung mit dem BStatG für alle Merkmale Auskunftspflicht.

Repräsentativ werden im zweijährigen Abstand ab 1999 ausgewählte landwirtschaftliche Betriebe (Stichprobenbetriebe) befragt. In jedem vierten Jahr ab 1999 – so auch bei der Agrarstrukturerhebung 2003 – werden außer Stichprobenbetrieben auch alle anderen landwirtschaftlichen Betriebe in die Erhebung einbezogen und zu sämtlichen Merkmalen des Grundprogramms und Teilen des Ergänzungsprogramms befragt. Weitere ausgewählte Merkmalskomplexe des Ergänzungsprogramms werden repräsentativ in maximal 100.000 Stichprobenbetrieben erhoben.

Befragt werden im Mai eines jeden Erhebungsjahres die Betriebsinhaber und/oder -leiter landwirtschaftlicher Betriebe mit:

- einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens zwei Hektar 
  oder mindestens jeweils
- acht Rindern oder Schweinen oder
- zwanzig Schafen oder
- zweihundert Lege- oder Junghennen oder Schlacht- und Masthähnen,
- Masthühnern und sonstigen Hähnen oder Gänsen, Enten und 
  Truthühnern
- oder jeweils dreißig Ar bestockter Reb- oder Obstfläche oder Hopfen
  oder Tabak oder Baumschulen oder Gemüseanbau im Freiland oder
  Blumen- und Zierpflanzenanbau oder Anbau von Heil- und
  Gewürzpflanzen oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke oder
- jeweils drei Ar Anbau für Erwerbszwecke unter Glas von Gemüse oder
  Blumen und Zierpflanzen.

Erreicht der Betrieb bei einem der in Frage kommenden Merkmale die angegebene Mindestgröße an landwirtschaftlich genutzten Fläche, Tierbeständen oder Spezialkulturen, dann wird der Betrieb in die Erhebung einbezogen.

Die Befragten können die Erhebungsunterlagen eigenständig ausfüllen oder auf Wunsch einen Erhebungsbeauftragten hinzuziehen. Erhebungsbeauftragte sind vor allem ehrenamtliche Mitarbeiter aus Landwirtschaft und Verwaltung, die von den Statistischen Landesämtern für diese Aufgaben geschult werden. Zur Entlastung des Auskunftspflichtigen haben die Statistischen Landesämter durch die Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 des Rates zudem die Möglichkeit, betriebliche Daten aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) für statistische Zwecke zu nutzen.


Wann werden die Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung veröffentlicht?

Aktuelle Ergebnisse der Agrarstrukturerhebungen werden mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Erste vorläufige Ergebnisse der Agrarstrukturerhebungen sind im Januar des Folgejahres im Agrarbericht der Bundesregierung verfügbar; endgültige Ergebnisse liegen im dritten Quartal des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres vor.

Ergebnisse der Agrarstatistiken, darunter auch der Agrarstrukturerhebung, werden regelmäßig in der Fachserie 3 "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" veröffentlicht, die in elektronischer Form im Publikationsservicedes Statistischen Bundesamtes erhältlich sind:
Reihe 2:  Betriebs-, Arbeits- und Einkommensverhältnisse;
Reihe 3:  Landwirtschaftliche Bodennutzung und pflanzliche Erzeugung;
Reihe 4:  Viehbestand und tierische Erzeugung;
Reihe 5:  Allgemeine Flächennutzung
Das Statistische Bundesamt stellt aggregierte Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung auf Bundes- und Länderebene zur Verfügung. Daneben werden von den Statistischen Ämtern der Länder regional tief gegliederte Ergebnisse für das jeweilige Bundesland veröffentlicht.


Wie genau sind die die Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung?

Auf Grund der Mitte 1998 in Kraft getretenen Neufassung des Agrarstatistikgesetzes wurden ab 1999 Änderungen gegenüber der bisherigen Erhebungspraxis wirksam, die sich auch auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit denen vorangegangener Erhebungen auswirken: Das Grundprogramm mit den Produktionsstatistiken und das Ergänzungsprogramm mit den Strukturmerkmalen werden zeitgleich als "Integrierte Erhebung" bei einem einheitlichen Betriebskreis durchgeführt. Der Erhebungsbereich der Produktions- und Strukturstatistiken wurde vereinheitlicht und die eine Auskunftspflicht begründende untere Erfassungsgrenze der landwirtschaftlich genutzten Fläche von einem auf zwei Hektar angehoben. Gleichzeitig wurden die ebenfalls eine Auskunftspflicht begründenden Mindesttierbestände und Mindestanbauflächen präzisiert.

Die Agrarstrukturerhebung erfolgt alle zwei Jahre, beginnend 1999, im Wechsel allgemein bei allen Betrieben und repräsentativ bei höchstens 100.000 Stichprobenbetrieben. Dies ist bei der Interpretation der veröffentlichten Daten aus verschiedenen Erhebungsjahren, aber auch von verschiedenen Erhebungsmerkmalen zu berücksichtigen.

Quelle: Stat. Bundesamt