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| April 2014: Nach einer tödlichen Attacke auf ein trächtiges Reh ist ein Jagdhund von der Verbandsgemeinde Wörrstadt (Kreis Alzey-Worms) zurecht als gefährlich eingestuft worden. Wie das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag (24.04.2014) entschied, bestehe kein Zweifel daran, dass es sich bei dem jagenden Hund um genau dieses Tier gehandelt habe. Augenzeugen hatten beobachtet, wie ein Hund der Rasse Rhodesian Ridgeback das Reh hetzte, bis es schwer verletzt liegenblieb. Es musste erschossen werden (Az.: 1 K 729/13.MZ).
Eine Frau hatte laut Gericht die Hatz zunächst von ihrem Balkon beobachtet. Gemeinsam mit ihrem Vater und einem Jäger versuchte sie anschließend vergeblich, den Hund einzufangen. Schließlich sahen sie, wie 500 Meter weiter eine Frau ein Tier dieser Rasse anleinte. Auf den Vorfall angesprochen habe sie erklärt, dass der Hund manchmal nicht höre und weglaufe. Später bestritt der Halter, dass sein Rhodesian Ridgeback das Reh gejagt habe.
Wird ein Hund als «gefährlich» eingestuft, bedeuten dies für den Halter erhebliche Auflagen, etwa Leinen- und Maulkorbzwang. Zudem wird eine vielfach höhere Steuer fällig. (dpa) |