Die Begrenzung der Entschädigung durch die so genannte de minimis-Regelung der EU war bislang unproblematisch, weil sie die Schadenssummen nach Wolfsangriffen nicht überschritten. Nach dem Angriff auf eine Schafsherde bei Rodenbek Mitte April dürfte dies aber erstmals der Fall sein. Das Ministerium geht davon aus, dass bei einem Überschreiten der Grenze in diesem Fall ein Fonds der Naturschutzverbände einspringt, der allerdings auch nur begrenzt ist. (melur-landsh)