Pflanzenschutzmittel: Zulassungsnummern: 006896-00 Funguran progress
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Zulassungsnummer: |
006896-00 |
Zulassung: |
25.05.2011 bis 30.09.2024 |
Handelsbezeichnungen: |
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Versuchsbezeichnung: |
SPU-02720-F-1-WG |
Wirkstoffe: |
Kupferhydroxid Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 537 g/kg
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Abpackung: |
Anzahl: 1 Menge: 1.00 - 2.00 kg Anzahl: 1 Menge: 10.00 kg Anzahl: 1 Menge: 10.00 kg
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Gefahrenhinweise: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise: |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Gefahrensymbole: |
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Signalwörter: |
Achtung
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Zulassungsinhaber: |
Cosaco GmbH
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Vertrieb: |
Cosaco GmbH
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Parallelimport gültig: |
006896-00/002: Handelsname: Funguran Progress Bescheid vom 29.11.2022 gültig bis 30.09.2024
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Parallelimport abgelaufen: |
006896-00/001: Handelsname: KUPFERHYD Bescheid vom 07.12.2020 gültig bis 01.02.2024
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFM1 |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M1 |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
H319: Verursacht schwere Augenreizung. |
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. |
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NT620 |
Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenanbau: 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. |
NW468 |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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Auflagen3>
NN370, NN3842, NO686, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB110, SB166, SB199, SF245-02, SF276-28HO, SF276-28OS, SF276-28WE, SS110, SS120, SS206, SS2202, RK050, RX020, RX036, SX002, SX013, SX026, SX035, SX039, SX046, SX057, SP001, NH621 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN134 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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