Pflanzenschutzmittel: Zulassungsnummern: 026282-00 Leimay
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Zulassungsnummer: |
026282-00 |
Zulassung: |
28.08.2015 bis 31.12.2025 |
Handelsbezeichnungen: |
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Versuchsbezeichnung: |
NCI-00224-F-0-SC;NCI-00224-F-1-SC |
Wirkstoffe: |
Amisulbrom Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 200 g/l
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Abpackung: |
Anzahl: 1 Menge: 1.00 l Anzahl: 1 Menge: 5.00 l Anzahl: 1 Menge: 10.00 l
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Gefahrenhinweise: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht schwere Augenreizung. Kann vermutlich Krebs erzeugen . Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise: |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Gefahrensymbole: |
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Signalwörter: |
Achtung
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Zulassungsinhaber: |
Nissan Chemical
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Vertrieb: |
keine Angaben |
Parallelimport gültig: |
026282-00/007: Handelsname: AMISU Bescheid vom 23.03.2023 gültig bis 31.12.2025
026282-00/005: Handelsname: Gachinko Importeur: MENORA GmbH Bescheid vom 01.02.2023 gültig bis 31.12.2025
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Parallelimport abgelaufen: |
026282-00/001: Handelsname: AMISU Bescheid vom 11.04.2022 gültig bis 01.02.2024
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFC4 |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C4 |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
H319: Verursacht schwere Augenreizung. |
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen . |
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NW468 |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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Auflagen3>
SS610, SS2101, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB110, SB166, SE110, SF245-01, SS110, SS206 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
NN1002 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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