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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsnummern: 026923-61 Landmaster Supreme 480 TF


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Details

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Zulassungsnummer:

026923-61

Zulassung: 08.01.2021 bis 15.12.2024 
Handelsbezeichnungen:

Landmaster Supreme 480 TF

Versuchsbezeichnung: PIN-02018-H-0-SL
Wirkstoffe: Glyphosat Dimethylamin-Salz Reingehalt: 608 Grundstruktur: 480 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  0.10 - 1.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  0.10 - 1.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  3.75 - 20.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  3.75 - 20.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  200.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  640.00 - 1000.00  l 
Gefahrenhinweise: Enthält Reaktionsprodukte von 1H-Imidazol-1-ethanol, 4,5-Dihydro, 2-(C11-17 und C17 ungesättigte Alkyl)-Derivaten und Acrylsäure. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Zulassungsinhaber: Albaugh TKI d.o.o.
Vertrieb: Albaugh TKI d.o.o.
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH9 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 9

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 208-0253: Enthält Reaktionsprodukte von 1H-Imidazol-1-ethanol, 4,5-Dihydro, 2-(C11-17 und C17 ungesättigte Alkyl)-Derivaten und Acrylsäure. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NG352 Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. 
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen
EB001-2, NN3002, NW261, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.


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