EO005-2: |
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. |
NB6623: |
Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten. |
NN400: |
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. |
NN410: |
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. |
NW262: |
Das Mittel ist giftig für Algen. |
NW264: |
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. |
SB199: |
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden. |
SB001: |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB110: |
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. |
SB193: |
Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. |
SF1891: |
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS110: |
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2101: |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2202: |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS530: |
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610: |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
WMI3A: |
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A |
RK005: |
R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken |
RK050: |
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
RX042: |
R 42 : Sensibilisierung durch Einatmen möglich |
RX043: |
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
SX002: |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
SX013: |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
SX023: |
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) |
SX024: |
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden |
SX035: |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
SX036: |
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen |
SX037: |
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen |
SX045: |
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) |
SX057: |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
RA105: |
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
RA119: |
Enthält Toluoldiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
SP001: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
WH950: |
Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. |