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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Agolin (006840-60)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Agolin

Zulassungsnummer: 006840-60

Zulassung:

29.11.2019 bis 30.11.2025 
Stand Zulassung
vom bis
2023-12 29.11.2019 30.11.2025
2021-11 29.11.2019 31.12.2023
2019-12 29.11.2019 31.12.2021
Versuchsbezeichnung: ADD-93553-H-0-SC

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Suspensionskonzentrat

Wirkstoffe:

Pendimethalin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 400 g/l 
Diflufenican Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 40 g/l 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Gefahrensymbole: keine Angaben
Zulassungsinhaber: ADAMA Deutschland GmbH
Vertrieb: Bayer CropScience Deutschland GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH12 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 12
WMH3 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 3

Kennzeichnung nach GefStoffV

S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NT145 Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. 
NT146 Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. 
NT170 Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

NN3002, NW262, NW264, NW265, SB001, SB110, SE110, SF245-01, SS110, SS2101, SS610, SX057, SX046, SX035, SX024, RK050, SK012, SX002, SP001, RA007, WH952, WH951, VH385

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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