Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Agolin (006840-60)
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
006840-60 |
Zulassung: |
29.11.2019 bis 30.11.2025
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2023-12 |
29.11.2019 |
30.11.2025 |
2021-11 |
29.11.2019 |
31.12.2023 |
2019-12 |
29.11.2019 |
31.12.2021 |
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Versuchsbezeichnung: |
ADD-93553-H-0-SC |
Wirkungsbereiche: |
Herbizid Formulierung: Suspensionskonzentrat |
Wirkstoffe: |
Pendimethalin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 400 g/l Diflufenican Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 40 g/l
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Abpackung: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Umweltgefährlich
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Gefahrensymbole: |
keine Angaben |
Zulassungsinhaber: |
ADAMA Deutschland GmbH
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Vertrieb: |
Bayer CropScience Deutschland GmbH
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Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH12 |
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 12 |
WMH3 |
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 3 |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden |
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NT145 |
Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. |
NT146 |
Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. |
NT170 |
Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten. |
NW468 |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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Auflagen
NN3002, NW262, NW264, NW265, SB001, SB110, SE110, SF245-01, SS110, SS2101, SS610, SX057, SX046, SX035, SX024, RK050, SK012, SX002, SP001, RA007, WH952, WH951, VH385 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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