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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Amario (006396-60)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Amario

Zulassungsnummer: 006396-60

Zulassung:

14.01.2009 bis 31.10.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2022-10 14.01.2009 31.10.2024
2021-5 14.01.2009 31.10.2022
2019-11 14.01.2009 30.04.2021
2018-2 14.01.2009 31.10.2019
2014-3 14.01.2009 31.12.2018
Versuchsbezeichnung: DOW-01498-H-0-EW

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Emulsion, Öl in Wasser

Wirkstoffe:

MCPA Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 200 g/l 
Clopyralid Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 20 g/l 
Fluroxypyr 1-Methyl-heptylester Reingehalt: 57.64 Grundstruktur: 40 g/l 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Reizend 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Corteva Agriscience Germany GmbH
Vertrieb: Syngenta Agro GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMO Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

Kennzeichnung nach GefStoffV

S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen 
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 36 : Reizt die Augen 
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

NW262, NW264, NW265, SB001, SB110, SE1201, SF245-01, SS1201, SS2204, SS610, SK015, RK050, RX036, RX043, SX002, SX024, SX026, SX035, SX046, SX057, SP001

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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