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Anwendungsnummer: |
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassung des Mittel: |
Erstmalig: 19.08.2016 bis: 15.03.2026 |
Einsatzgebiet: |
Obstbau |
Haus & Garten erlaubt: |
Nein |
Wirkungsbereiche: |
Fungizid |
Wirkstoffe: |
Pyrimethanil |
Zulassungsinhaber: |
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Vertrieb: |
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Kultur: |
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Anwendungsbereich |
Freiland |
Schaderreger / Zweckbestimmung: |
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Anwendungstechnik: |
spritzen oder sprühen |
Stadium Schaderreger: |
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Anwendungszeitpunkt: |
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
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Stadium Kultur/Objekt: |
von: Knospenaufbruch: grüne Blätter, die das Blütenbüschel umhüllen, werden sichtbar bis: Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen |
Wartezeit: |
Freiland: Birne: 56 Tage
Freiland: Apfel: 56 Tage
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Genehmigung §18: |
Nein |
Maximale Anzahl Behandlungen: |
In der Anwendung: 3 In der Kultur/Vegetation: 3 Abstand: von 7 von 10 Tag(e) |
Aufwand: |
0.33 l/ha und je m Kronenhöhe in 100 - 500 l/ha und je m Kronenhöhe
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Mischungspartner: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Sicherheitshinweise: |
keine Angaben |
Gefahrensymbole: |
keine Angaben |
Signalwörter: |
keine Angaben |
Bemerkungen: |
keine Angaben |
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Anwendungsbestimmungen
NW606 (Abstand): |
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 20 |
NW605-1 (Abstand): |
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. # reduzierte Abstände: 50% 20,75% 10,90% 5 |
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Auflagen
WW736: |
Die hinreichende Wirksamkeit des Mittels gegen den ausgewiesenen Schadorganismus ist unter den hiesigen landwirtschaftlichen Bedingungen mit der zugelassenen Aufwandmenge nicht geprüft. |
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Hinweise
keine |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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