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Importnummer: |
006889-00/024 |
Status: |
gütig bis: 31.12.2027 Bescheid vom 11.04.2022 |
Handelsbezeichnungen: |
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Importeur: |
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Referenzmittel: |
Spectrum Plus |
Referenzmittel Eigenschaften und Hinweise
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Wirkungsbereiche: |
Herbizid
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Wirkstoffe: |
Pendimethalin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 250 g/l Dimethenamid-P Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 212.5 g/l
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Abpackung: |
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Gefahrenhinweise: |
Enthält Dimethenamid-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise: |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Nach Gebrauch ... gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
BASF SE
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Vertrieb: |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
EUH 208-0065: Enthält Dimethenamid-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. |
H315: Verursacht Hautreizungen. |
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. |
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NT145 |
Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. |
NT170 |
Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten. |
NW468 |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS120-1 |
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2202 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS526 |
Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS530 |
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
NT146 |
Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. |
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Auflage
NN3842: |
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. |
NW262: |
Das Mittel ist giftig für Algen. |
NW264: |
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. |
NW265: |
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. |
SB001: |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB005: |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. |
SB010: |
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
SB111: |
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. |
SF245-02: |
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. |
WMH15: |
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15 |
WMH3: |
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 3 |
VH385: |
Der Gehalt an N-Nitroso-N-(1-ethylpropyl)-2,6-di-nitro-3,4-dimethylanilin im technischen Wirkstoff Pendimethalin darf 45 mg/kg nicht überschreiten. |
WH952: |
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. |
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Hinweise
NB6641: |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN160: |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. |
NN170: |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. |
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Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.
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