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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Bandera (007958-60)


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Handelsbezeichnungen:

Bandera

Zulassungsnummer: 007958-60

Zulassung:

09.04.2015 bis 31.12.2026 
Stand Zulassung
vom bis
2023-12 09.04.2015 31.12.2026
2021-11 09.04.2015 31.12.2023
2019-11 09.04.2015 31.12.2021
2015-5 09.04.2015 31.12.2019
Versuchsbezeichnung: RTA-68040-H-0-OD

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)

Wirkstoffe:

Nicosulfuron Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 40 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  10.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  1.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  5.00  l 
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Rotam Agrochemicals Europe Ltd.
Vertrieb: Rotam Germany GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMB Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B

Kennzeichnung nach GefStoffV

S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NG200 Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadien der Kultur eingesetzt werden. 
NG326-1 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. 
NG327 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

NW262, NW264, NW265, SB001, SB010, SF245-01, SX057, SX035, RK050, SP001, WH960, WH951

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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