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Pflanzenschutzmittel NEMATHORIN 10G gegen: Nematoda in Baumschulgehölzpflanzen; ausgenommen: Rosen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

005005-00/02-001

Handelsbezeichnungen:

NEMATHORIN 10G

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 10.05.2004 bis: 31.10.2024

Einsatzgebiet:

Zierpflanzenbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Nematizid

Wirkstoffe:

Fosthiazate

Zulassungsinhaber:

ISK Biosciences Europe N.V.

Vertrieb:

Syngenta Agro GmbH

Kultur:

Baumschulgehölzpflanzen; ausgenommen: Rosen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Nematoda

Anwendungstechnik:

streuen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: unmittelbar vor dem Pflanzen

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Baumschulgehölzpflanzen (ausgenommen Rosen) : Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 30 kg/ha 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Giftig bei Berührung mit den Augen. 
Enthält Fosthiazat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Giftig bei Verschlucken. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Nach Gebrauch ... gründlich waschen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Tödliche Vergiftung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Gefahr 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: sofortige Einarbeitung in 10-15 cm Bodentiefe Anwendungstechnik: breitflächig 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.