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Pflanzenschutzmittel LIMA ORO 3 gegen: Nacktschnecken in Beerenobst; ausgenommen: Erdbeere (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

008404-00/00-004

Handelsbezeichnungen:

LIMA ORO 3

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 27.07.2017 bis: 31.05.2024

Einsatzgebiet:

Obstbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Molluskizid

Wirkstoffe:

Metaldehyd

Zulassungsinhaber:

Sharda Cropchem Espana S.L.

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Beerenobst; ausgenommen: Erdbeere

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Nacktschnecken

Anwendungstechnik:

streuen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: nach dem Pflanzen

Stadium Kultur/Objekt: bis: Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar 
Wartezeit: Freiland: Beerenobst (ausgenommen Erdbeere) : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur/Vegetation: 3
Abstand: 
Aufwand: 7 kg/ha 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Anwendungstechnik: breitflächig 

Anwendungsbestimmungen

NT672: Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze. 
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). 

Auflagen

VA264: Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.