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Pflanzenschutzmittel ARINEX gegen: Nacktschnecken in Begrünungspflanzen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

043274-74/01-011

Handelsbezeichnungen:

ARINEX

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 27.01.2022 bis: 31.05.2024

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Molluskizid

Wirkstoffe:

Metaldehyd

Zulassungsinhaber:

Glanzit Pfeiffer GmbH & Co. KG

Vertrieb:

ADAMA Deutschland GmbH

Kultur:

Begrünungspflanzen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Nacktschnecken

Anwendungstechnik:

streuen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

ab der Saat

bis zum Ende des Bestockens

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Begrünungspflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: 
Aufwand: 29 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: Köderverfahren Anwendungstechnik: Reihenbehandlung Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 8 Tage Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 5,8 kg/ha 

Anwendungsbestimmungen

NT672: Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze. 
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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