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Pflanzenschutzmittel NaTrox gegen: Nacktschnecken in Begrünungspflanzen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

033274-69/01-002

Handelsbezeichnungen:

NaTrox

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 14.05.2008 bis: 31.12.2021

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Molluskizid

Wirkstoffe:

Metaldehyd

Zulassungsinhaber:

Glanzit Pfeiffer GmbH & Co. KG

Vertrieb:

ADAMA Deutschland GmbH

Kultur:

Begrünungspflanzen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Nacktschnecken

Anwendungstechnik:

streuen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: ab der Saat

bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

bis zum Ende des Bestockens

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Begrünungspflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 8 von 12 Tag(e)
Aufwand: 30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: keine Angaben
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 6 kg/ha Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand in der Anwendung: 2 Anwendungen mit je bis zu 3 kg/ha Anwendungstechnik: Reihenbehandlung Anwendungstechnik: gleichmäßig über den Begrünungsstreifen Anwendungstechnik: Köderverfahren 

Anwendungsbestimmungen

NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). 

Auflagen

NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VV209: Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern.

Hinweise

keine
Alternative Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.