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Pflanzenschutzmittel: Bengala (007100-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Bengala

Zulassungsnummer: 007100-00

Zulassung:

27.06.2012 bis 31.07.2024 
Versuchsbezeichnung: ADD-02220-H-0-ZC

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Mischformulierung aus CS und SC

Wirkstoffe:

Metazachlor Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 250 g/l 
Clomazone Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 33 g/l 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Metazachlor und 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1Gemisch, CAS-Nr. 55965-84-9). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Zulassungsinhaber: ADAMA Deutschland GmbH
Vertrieb: keine Angaben
Parallelimport gültig: 007100-00/007: Handelsname: CLOMETA 
Bescheid vom 21.06.2019 gültig bis 31.07.2024 

Parallelimport abgelaufen: 007100-00/005: Handelsname: AGROSELLER Metazachlor & Clomazone-I Importeur: AgroSeller Discount AG 
Bescheid vom 08.08.2014 gültig bis 12.09.2018 

007100-00/006: Handelsname: METAZACHLOR + CLOMAZONE 
Bescheid vom 11.10.2017 gültig bis 02.02.2023 

007100-00/001: Handelsname: Realchemie Metazachlor & Clomazone-I Importeur: Realchemie Trading B.V. 
Bescheid vom 19.06.2014 gültig bis 05.03.2018 

Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMF3 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F3
WMK3 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 208-0019: Enthält Metazachlor und 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1Gemisch, CAS-Nr. 55965-84-9). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NG301-1 Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). 
NG346 Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. 
NT127 Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden. 
NT149 Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

NN2002, NW262, NW264, NW265, RA005, RA110, RK050, RX040, RX043, SB001, SB110, SE110, SF245-01, SK012, SP001, SS110, SS2101, SS610, SX002, SX024, SX035, SX046, SX057

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Weitere Anwendungen:

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Stand: 2023-06-01 10:18:27


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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