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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Betosip SC (005328-61)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Betosip SC

Zulassungsnummer: 005328-61

Zulassung:

14.01.2005 bis 15.02.2026 
Stand Zulassung
vom bis
2023-6 14.01.2005 15.02.2026
2021-7 14.01.2005 31.07.2023
2019-7 14.01.2005 31.07.2021
2018-1 14.01.2005 31.07.2019
2017-8 14.01.2005 31.01.2018
2017-1 14.01.2005 31.07.2017
2016-3 14.01.2005 31.01.2017
2014-12 14.01.2005 31.03.2016
2014-3 14.01.2005 31.12.2014
Versuchsbezeichnung: 10130-02001-H-0-SC;10130-02001-H-1-SC

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Suspensionskonzentrat

Wirkstoffe:

Phenmedipham Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 160 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  5.00  l 
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Reizend 
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: UPL Holdings Coöperatief U.A.
Vertrieb: keine Angaben
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH5 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 5

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 36 : Reizt die Augen 
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich 
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. 

Auflagen

NW265, NW262, NW264, SB001, SB111, SB166, SF245-02, SS110-1, SS206, SS2101, SS530, SS610, RK050, RX036, RX043, SK015, SX002, SX024, SX035, SX046, SX057, SP001, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN135 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergspinne) eingestuft.
NN164 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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